Hat der Arbeitnehmer nach 10 Monaten Sonderurlaub Anspruch auf seinen alten Dienstposten?
Nein. Auf einen Dienstposten hat er überhaupt keinen Anspruch. Er hat aber auch keinen Anspruch auf die früheren Tätigkeiten. Soweit sich aus dem Arbeitsvertrag nicht anderes ergibt, muss er lediglich Aufgaben seiner bisherigen Entgeltgruppe übertragen bekommen. Dabei darf der Arbeitgeber aber nicht willkürlich vorgehen und insbesondere keine fachlich unpassenden Aufgaben übertragen. Er kann aber ggf. eine Qualifizierung für andere Aufgaben vorsehen.