Sitzungsgeld als Pauschalvergütung
#1

Hallo,

ich habe den Arbeitgeber gewechselt und nun ist es so, dass nicht nur weniger Sitzungsgeld gezahlt wird, sondern ich musste jetzt leider feststellen, dass die Kilometer (zu den Sitzungen) in meinem Fahrtenbuch gestrichen worden sind. Als Begründung wurde angeführt, dass das Kilometergeld in der Sitzungspauschale enthalten ist. Die Sitzungspauschale beträgt sensationelle 7,67 €. Das witzige ist, dass einige Kollegen doch einige Kilometer mehr zu den Sitzungen fahren müssen, so dass dieser o.g. Betrag theoretisch gar nicht ausreicht... Wie ist die Rechtslage? Ist das rechtens, wie da verfahren wird? Weiß das vielleicht jemand? Diese Pauschalvergütung (von 7,67 €) wird im Übrigen nach § 9 BRKG (ehemals § 18) gewährt. Bei den bisherigen Dienstherren (immerhin schon 2) wurde bei Sitzungen Sitzungsgeld von 15 € bzw. 10 € gewährt + Kilometergeld, deswegen bin ich doch sehr überrascht!

Danke schon mal im Voraus! Nach Möglichkeit mit Rechtsgrundlage. Danke!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers