Seminaranmeldung für PR-Seminare
#1
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Liebe Forengemeinde,
wir (kleiner PR mit 3 Mitgliedern) haben mit unserer Dienststelle folgendes Problem. Der Personalrat hat auf einer Sitzung beschlossen 2 PR-Mitglieder zu Seminaren (2 PR- Mitglieder =Grundlagenseminar-Aufbauschulung u. 1 PR-Mitglied =Eingruppierungsseminar) zu entsenden. Der Beschluss wurde dem Dstl. mitgeteilt und um Anmeldung zu den Seminaren gebeten. Daraufhin teilte der Dstl. schriftl. mit, dass er die Teilnahme des einen PR-Mitgliedes aufgrund dienstl. Belange und Sparsamkeit verweigert und das andere PR-Mitglied nur an einem Seminar teilnehmen darf.
Lt. unserem LPers.VG ist es so, dass der Dstl. innerhalb einer Frist von 10 Tagen beim Vw.gericht beantragen muss, dass der Beschluss des PR aufgehoben wird. Diese Frist hat er verpasst. Der PR hat nun Stellung zu seinem Schreiben genommen und mitgeteilt, dass der Beschluss nach pflichtgemäßem Ermessen gefasst wurde und eine Notwendigkeit zu Teilnahme an den Seminaren begründet. Haushaltsmittel stehen ebenfalls im Budget des PR hierfür zur Verfügung. Der Hinweis, dass dienstl. Belange bestehen wurde durch den PR entkräftet.
Er weigert sich nun weiterhin die PR-Mitglieder zum Seminar anzumelden. Was ist nun durch den PR zu tun und was für Auswirkungen könnte das haben. Kann der PR sich selbst anmelden und dem Dienst dann zur Teilnahme am Seminar fernbleiben??

Viele Grüße aus dem Norden
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#2

Hallo!

Wichtig ist, dass Ihr die Erforderlichkeit der Seminare begründet (bei Grundschulungen sehen das Gerichte als gegeben an).

Ihr könntet die Dst. nochmals mit einer Frist auffordern, Euch beim Seminar anzumelden, ersatzweise könnt Ihr anbieten, dass selber zu tun. Die Kosten müssen sie ja bei Erforderlichkeit übernehmen. Im gleichen Schreiben könnte Ihr ja ganz freundlich darauf hinweisen, das bei keinem Übereinkommen Ihr eine Rechtsberatung (Rechtsanwalt, am besten von verdi oder Komba) aufsuchen werdet. Den Beschluss zur Kostenübernahme durch die Dienststelle werdet Ihr selbstverständlich fristgerecht bei der Dienststelle einreichen. Icon_lol

Bei uns ist es so: wir beschließen die Schulung und die Antrag auf Kostenübernahme. Das ganze geht zur Dst und entweder, sie tragen das gleich mit oder wie zu letzt: es gibt eine Auseinandersetzung.
Nach einem Übereinkommen melden wir uns selber an und lassen die Rechnung ans Haus schicken.

In jedem Fall würde ich mich schonmal vorab bei Verdi und/oder Co. allgemein beraten lassen. Das kann nicht schaden.

Nur Mut, das wird schon. O030 135
Gruß
Auenlandbewohnerin
P.S. Welches PersVG gilt bei Euch?
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#3

Hallo Auenlandbewohnerin,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Bei uns gilt das Pers.VG Mecklenburg-Vorpommern. Das Problem hat sich seit gestern Abend geklärt. Es gab ein ausführliches Gespräch des Dstl. und der PR-Vorsitzenden. Im Gespräch hat der Dstl. noch einmal die dienstl. Belange, die der Teilnahme derzeit entgegenstehen ausführliche erläutert, u. a.
Der PR hat darufhin getagt und 2 Seminare auf das nächste Kalenderjahr verschoben. Falls es Dich interessiert, mehr als PN.
Ich werde mich hier im Forum mal anmelden.

Viele Grüße
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