Liebe Forengemeinde,
wir (kleiner PR mit 3 Mitgliedern) haben mit unserer Dienststelle folgendes Problem. Der Personalrat hat auf einer Sitzung beschlossen 2 PR-Mitglieder zu Seminaren (2 PR- Mitglieder =Grundlagenseminar-Aufbauschulung u. 1 PR-Mitglied =Eingruppierungsseminar) zu entsenden. Der Beschluss wurde dem Dstl. mitgeteilt und um Anmeldung zu den Seminaren gebeten. Daraufhin teilte der Dstl. schriftl. mit, dass er die Teilnahme des einen PR-Mitgliedes aufgrund dienstl. Belange und Sparsamkeit verweigert und das andere PR-Mitglied nur an einem Seminar teilnehmen darf.
Lt. unserem LPers.VG ist es so, dass der Dstl. innerhalb einer Frist von 10 Tagen beim Vw.gericht beantragen muss, dass der Beschluss des PR aufgehoben wird. Diese Frist hat er verpasst. Der PR hat nun Stellung zu seinem Schreiben genommen und mitgeteilt, dass der Beschluss nach pflichtgemäßem Ermessen gefasst wurde und eine Notwendigkeit zu Teilnahme an den Seminaren begründet. Haushaltsmittel stehen ebenfalls im Budget des PR hierfür zur Verfügung. Der Hinweis, dass dienstl. Belange bestehen wurde durch den PR entkräftet.
Er weigert sich nun weiterhin die PR-Mitglieder zum Seminar anzumelden. Was ist nun durch den PR zu tun und was für Auswirkungen könnte das haben. Kann der PR sich selbst anmelden und dem Dienst dann zur Teilnahme am Seminar fernbleiben??
Viele Grüße aus dem Norden
wir (kleiner PR mit 3 Mitgliedern) haben mit unserer Dienststelle folgendes Problem. Der Personalrat hat auf einer Sitzung beschlossen 2 PR-Mitglieder zu Seminaren (2 PR- Mitglieder =Grundlagenseminar-Aufbauschulung u. 1 PR-Mitglied =Eingruppierungsseminar) zu entsenden. Der Beschluss wurde dem Dstl. mitgeteilt und um Anmeldung zu den Seminaren gebeten. Daraufhin teilte der Dstl. schriftl. mit, dass er die Teilnahme des einen PR-Mitgliedes aufgrund dienstl. Belange und Sparsamkeit verweigert und das andere PR-Mitglied nur an einem Seminar teilnehmen darf.
Lt. unserem LPers.VG ist es so, dass der Dstl. innerhalb einer Frist von 10 Tagen beim Vw.gericht beantragen muss, dass der Beschluss des PR aufgehoben wird. Diese Frist hat er verpasst. Der PR hat nun Stellung zu seinem Schreiben genommen und mitgeteilt, dass der Beschluss nach pflichtgemäßem Ermessen gefasst wurde und eine Notwendigkeit zu Teilnahme an den Seminaren begründet. Haushaltsmittel stehen ebenfalls im Budget des PR hierfür zur Verfügung. Der Hinweis, dass dienstl. Belange bestehen wurde durch den PR entkräftet.
Er weigert sich nun weiterhin die PR-Mitglieder zum Seminar anzumelden. Was ist nun durch den PR zu tun und was für Auswirkungen könnte das haben. Kann der PR sich selbst anmelden und dem Dienst dann zur Teilnahme am Seminar fernbleiben??
Viele Grüße aus dem Norden