Seltsame Teilzeit für Theater Vorderhauspersonal
#1

Hallo liebe TVöDler,

ich habe euch etwas ganz besonderes mitgebracht. 
Geltungsbereich ist TVöD VKA.

Vorderhauspersonal eines städtischen Theaters, eingruppiert größtenteils in EG 3. 
Vertragliche Arbeitszeit: 3,75 Stunden die Woche (manche 7,5)
Alles weitere wird über Mehrarbeit abgerechnet. Überstunden sind ja teuer. 
Das heißt, viele verdienen zwar sagen wir 1000 Euro, haben aber bei Krankheit etc nur Anspruch auf Grundgehalt von ca. 280 Euro. 

Schon seltsam.

Aber damit nicht genug. Laut Arbeitsvertrag wird nur 1 Stunde pro Diensteinsatz voll vergütet und aufgrund "hoher anfallender Arbeitsbereitschaft" weitere 4 Stunden zu 37,5%. Ergo: 2,5 Stunden voller Lohn.

Egal wie lange das Stück dauert.
Egal ob es sich verzögert, ob es noch Signierstunde gibt. 
Egal.

Durchschnittliche Dienstzeit: ca. 4 Stunden.

Einen eigentlichen "Dienstplan" gibt es nicht. Nur eine Liste mit X-en, wann man da zu sein hat.
Selbst bei extreeeem großzügiger Auslegung arbeiten die Kollegen 2,5 Stunden voll (Einlass, Stückpausen, Auslass etc.) und ob der Rest Arbeitsbereitschaft ist, ist sehr diskutabel (in Dienstkleidung unabgeschlossene Türen und Garderobe bewachen, jederzeit für Gastkontakt bereithalten etc.).

Schon merkwürdig...
Aber wir sind noch nicht fertig.

Zwar gibt es laut TVöD §6 die Möglichkeit, für Teilzeitkräfte Bereitschaftsdienst im Arbeitsvertrag anzuordnen. Aber §9 besagt, im Bereich VKA, dass eine Dienstvereinbarung vonnöten ist.
Also gibt es eine Dienstvereinbarung, die Bereitschaftszeiten beinhaltet, richtig?

Nein.
Das ganze restliche Theater hat keine Bereitschaftszeiten. Nur das Vorderhauspersonal.

Okay, langsam wird es ungemütlich.

Wenigstens wird die Arbeitszeit, wenn auch faktorisiert, in der Erfassung den Mitarbeitern angerechnet, oder?

Nö!
Die Ist-Stunden werden einfach so verbucht, als hätten sie 2,5 Stunden am Stück gearbeitet.

Hä? Wie kriegen die denn dann ihre Zuschläge?

Naja, Pi mal Daumen. Zwar werden Zuschläge gewährt, aber diese werden händisch (teilweise gegen Widerspruch des Programms) eingetragen. Zeiterfassung sagt (fälschlicherweise) der Mitarbeiter hat von 18:00 bis 20:30 gearbeitet (2,5 Stunden pauschal). Packen wir mal 1,25 Stunden Nachtzuschlag drauf. 
Stück ging ja bis 11.

So...

Jetzt erklär mir mal bitte jemand, wie das kein Arbeitszeitbetrug ist, oder?!?
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#2

Hallo,

Ich sehe es auch so, dass diese Konstrukte das Vorderhauspersonal maximal ausnutzen.

Der Begriff Arbeitszeitbetrug hat meist einen anderen Hintergrund (Arbeitnehmer gibt Stunden als Arbeitszeit an, die er nicht geleistet hat).

Hier bezahlt der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht bzw. nicht entsprechend und erfasst die Arbeitszeit falsch.

Da können aber eine Reihe anderer Tatbestände betroffen sein, z.B. Lohnvorenthaltung, Verstoß gegen TVöD, Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz (Arbeitszeiterfassung), Sozialversicherungsbetrug und
Mindestlohnverstoß.

Ich würde den Personalrat und die Gewerkschaft einschalten.
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#3

Hi,
Entschuldige. Durch die Verschiebung habe ich anscheinend nicht gesehen, dass geantwortet wurde. Vielen Dank!!!

(15.02.2026, 06:53)Gast schrieb:  Ich würde den Personalrat und die Gewerkschaft einschalten.

Der Personalrat ist informiert. Dessen Vorsitzender war leider bei Einführung dieses Systems Abteilungsleiter der betroffenen Abteilung (ich wünschte, ich würde mir das ausdenken) und versucht mit seiner guten Freundin, der Personalleiterin, das ganze unter der Hand zu regeln.
Zudem werden die betroffenen Teilzeitbeschäftigten zwar als wahlberechtigt bezeichnet, aber nicht in die Größe des Personalrats einbezogen. Vertretung ist damit auch Fehlanzeige.

Eine Prüfung findet statt (angeblich seit Dezember), was einzig darauf zurückzuführen ist, dass falsche Rechtsbehauptungen (ein angebliches Urteil, das nicht existiert) und Drohungen der Belegschaft gegenüber nicht die in der Vergangenheit erzielte Wirkung entfaltet haben. Lohnnachforderungen werden mit Bezug auf die Prüfung abgelehnt.

Die Gewerkschaft war bisher maximal wenig hilfreich. Die Rechtsberatung war nicht einmal mit dem TVöD VKA vertraut und antwortet mittlerweile gar nicht mehr.

Das Kulturdezernat reagiert nicht auf Anfragen und bittet, von weiterem Kontakt abzusehen.

Es bleibt wohl nur noch Klage und Strafanzeige.

Ein Träumchen.
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