14.02.2026, 12:12
Hallo liebe TVöDler,
ich habe euch etwas ganz besonderes mitgebracht.
Geltungsbereich ist TVöD VKA.
Vorderhauspersonal eines städtischen Theaters, eingruppiert größtenteils in EG 3.
Vertragliche Arbeitszeit: 3,75 Stunden die Woche (manche 7,5)
Alles weitere wird über Mehrarbeit abgerechnet. Überstunden sind ja teuer.
Das heißt, viele verdienen zwar sagen wir 1000 Euro, haben aber bei Krankheit etc nur Anspruch auf Grundgehalt von ca. 280 Euro.
Schon seltsam.
Aber damit nicht genug. Laut Arbeitsvertrag wird nur 1 Stunde pro Diensteinsatz voll vergütet und aufgrund "hoher anfallender Arbeitsbereitschaft" weitere 4 Stunden zu 37,5%. Ergo: 2,5 Stunden voller Lohn.
Egal wie lange das Stück dauert.
Egal ob es sich verzögert, ob es noch Signierstunde gibt.
Egal.
Durchschnittliche Dienstzeit: ca. 4 Stunden.
Einen eigentlichen "Dienstplan" gibt es nicht. Nur eine Liste mit X-en, wann man da zu sein hat.
Selbst bei extreeeem großzügiger Auslegung arbeiten die Kollegen 2,5 Stunden voll (Einlass, Stückpausen, Auslass etc.) und ob der Rest Arbeitsbereitschaft ist, ist sehr diskutabel (in Dienstkleidung unabgeschlossene Türen und Garderobe bewachen, jederzeit für Gastkontakt bereithalten etc.).
Schon merkwürdig...
Aber wir sind noch nicht fertig.
Zwar gibt es laut TVöD §6 die Möglichkeit, für Teilzeitkräfte Bereitschaftsdienst im Arbeitsvertrag anzuordnen. Aber §9 besagt, im Bereich VKA, dass eine Dienstvereinbarung vonnöten ist.
Also gibt es eine Dienstvereinbarung, die Bereitschaftszeiten beinhaltet, richtig?
Nein.
Das ganze restliche Theater hat keine Bereitschaftszeiten. Nur das Vorderhauspersonal.
Okay, langsam wird es ungemütlich.
Wenigstens wird die Arbeitszeit, wenn auch faktorisiert, in der Erfassung den Mitarbeitern angerechnet, oder?
Nö!
Die Ist-Stunden werden einfach so verbucht, als hätten sie 2,5 Stunden am Stück gearbeitet.
Hä? Wie kriegen die denn dann ihre Zuschläge?
Naja, Pi mal Daumen. Zwar werden Zuschläge gewährt, aber diese werden händisch (teilweise gegen Widerspruch des Programms) eingetragen. Zeiterfassung sagt (fälschlicherweise) der Mitarbeiter hat von 18:00 bis 20:30 gearbeitet (2,5 Stunden pauschal). Packen wir mal 1,25 Stunden Nachtzuschlag drauf.
Stück ging ja bis 11.
So...
Jetzt erklär mir mal bitte jemand, wie das kein Arbeitszeitbetrug ist, oder?!?
ich habe euch etwas ganz besonderes mitgebracht.
Geltungsbereich ist TVöD VKA.
Vorderhauspersonal eines städtischen Theaters, eingruppiert größtenteils in EG 3.
Vertragliche Arbeitszeit: 3,75 Stunden die Woche (manche 7,5)
Alles weitere wird über Mehrarbeit abgerechnet. Überstunden sind ja teuer.
Das heißt, viele verdienen zwar sagen wir 1000 Euro, haben aber bei Krankheit etc nur Anspruch auf Grundgehalt von ca. 280 Euro.
Schon seltsam.
Aber damit nicht genug. Laut Arbeitsvertrag wird nur 1 Stunde pro Diensteinsatz voll vergütet und aufgrund "hoher anfallender Arbeitsbereitschaft" weitere 4 Stunden zu 37,5%. Ergo: 2,5 Stunden voller Lohn.
Egal wie lange das Stück dauert.
Egal ob es sich verzögert, ob es noch Signierstunde gibt.
Egal.
Durchschnittliche Dienstzeit: ca. 4 Stunden.
Einen eigentlichen "Dienstplan" gibt es nicht. Nur eine Liste mit X-en, wann man da zu sein hat.
Selbst bei extreeeem großzügiger Auslegung arbeiten die Kollegen 2,5 Stunden voll (Einlass, Stückpausen, Auslass etc.) und ob der Rest Arbeitsbereitschaft ist, ist sehr diskutabel (in Dienstkleidung unabgeschlossene Türen und Garderobe bewachen, jederzeit für Gastkontakt bereithalten etc.).
Schon merkwürdig...
Aber wir sind noch nicht fertig.
Zwar gibt es laut TVöD §6 die Möglichkeit, für Teilzeitkräfte Bereitschaftsdienst im Arbeitsvertrag anzuordnen. Aber §9 besagt, im Bereich VKA, dass eine Dienstvereinbarung vonnöten ist.
Also gibt es eine Dienstvereinbarung, die Bereitschaftszeiten beinhaltet, richtig?
Nein.
Das ganze restliche Theater hat keine Bereitschaftszeiten. Nur das Vorderhauspersonal.
Okay, langsam wird es ungemütlich.
Wenigstens wird die Arbeitszeit, wenn auch faktorisiert, in der Erfassung den Mitarbeitern angerechnet, oder?
Nö!
Die Ist-Stunden werden einfach so verbucht, als hätten sie 2,5 Stunden am Stück gearbeitet.
Hä? Wie kriegen die denn dann ihre Zuschläge?
Naja, Pi mal Daumen. Zwar werden Zuschläge gewährt, aber diese werden händisch (teilweise gegen Widerspruch des Programms) eingetragen. Zeiterfassung sagt (fälschlicherweise) der Mitarbeiter hat von 18:00 bis 20:30 gearbeitet (2,5 Stunden pauschal). Packen wir mal 1,25 Stunden Nachtzuschlag drauf.
Stück ging ja bis 11.
So...
Jetzt erklär mir mal bitte jemand, wie das kein Arbeitszeitbetrug ist, oder?!?



