Selbe Stelle, unterschiedliche Eingruppierungen
#1

Hallo alle,

es geht um TV-L. Mein Job ist in E9b angesiedelt. Nun soll ein neuer Mitarbeiter kommen, der dieselbe Stelle bekommen soll. Dank positivstem Eindruck im Vorstellungsgespräch, will Chef alles tun, damit er gleich in E13 kommt, wobei es immer noch um den E9-Job geht. Geht das einfach so? Auch von einer Verbeamtung war schon die Rede, obwohl die Stelle gar nicht dafür ausgeschrieben war. Bekommt der Chef das wirklich durch? Wenn ja, kann ich dann dasselbe fordern?

Danke schon mal.
Gast
Zitieren
#2

Grundsätzlich kann er nicht die selbe Stelle bekommen. Soweit er die gleichen Aufgaben bekommen soll führen die (von einigen Sonderfällen abgesehen wo es um Anforderungen ab die Person geht) zur gleichen Eingruppierung. Möglich ist natürlich andere Aufgaben zu übertragen die dann zur E13 führen. Grundsätzlich möglich ist es auch Aufgaben nach E9b zu übertragen und nach E13 zu bezahlen. Daraus folgen keine Ansprüche für andere Beschäftigte. Fordern können sie es natürlich trotzdem...

Entscheidend ist für dich alleine ob deine Aufgaben tatsächlich mit E9b zu bewerten sind. Was mit anderen ist, ist da nicht relevant für deine Eingruppierung.

Der potentielle Dienstherr kann Verbeamtungen anbieten. Eine Konkurrenz zwischen einer Person mit E9b und E13 besteht da erstmal nicht. Hast du denn schon mal eine Verbeamtung beantragt?
Zitieren
#3

Danke dir erstmal.

Was heißt "Grundsätzlich möglich ist es auch Aufgaben nach E9b zu übertragen und nach E13 zu bezahlen"?
Wenn ich mir andere Stellenausschreibungen bei uns durchlese, die mit E13 ausgeschrieben sind, dann gehört da bspw. immer "Personalverantwortung" dazu. Auch die anderen Tätigkeiten gibt diese 9er-Stelle gar nicht her. Das sind wirklich zwei verschiedene Welten. Wie soll das also gehen, dass dann auf einmal nach E13 bezahlt werden kann?

>> "Entscheidend ist für dich alleine ob deine Aufgaben tatsächlich mit E9b zu bewerten sind. Was mit anderen ist ist, da nicht relevant für deine Eingruppierung."
Das hab ich kapiert, aber wie kann es sein, dass dieselbe Stelle zu zwei unterschiedlichen Eingruppierungen führen können soll?

>> "Der potentielle Dienstherr kann Verbeamtungen anbieten."
Auch das ist klar, aber gibt es dann nicht so etwas, wie Gleichbehandlungsgrundsatz? Warum soll A die Verbeamtung bekommen und B nicht, solange wir von derselben Tätigkeit sprechen?

Bitte nicht falsch verstehen, ich frage so dumm, weil ich relativ neu im ÖD bin und mich erst nach und nach mit dem ganzen System vertraut mache. Ich will es verstehen lernen Smile
Zitieren
#4

"Was heißt "Grundsätzlich möglich ist es auch Aufgaben nach E9b zu übertragen und nach E13 zu bezahlen"?"

Arbeitsrechtlich darf natürlich durch Vereinbarung mehr bezahlt werden als der TV-L vorsieht. Soweit der Tarifvertrag überhaupt Anwendung findet regelt er nur die Mindestbedingungen. Außer- oder übertarifliche Regelungen sind grundsätzlich möglich.

"Wenn ich mir andere Stellenausschreibungen bei uns durchlese, die mit E13 ausgeschrieben sind, dann gehört da bspw. immer "Personalverantwortung" dazu."

Über welchen Abschnitt der Entgeltordnung (bzw. von was für Tätigkeiten) geht es hier im konkreten?
E13 sind erstmal nur Aufgaben mit wissenschaftlichen Zuschnitt. Typische Tätigkeiten in der E13 sind z.B. Doktorantenstellen. Bei uns z.B. gibt es in der E13 niemand mit Personalverantwortung. Es sind lediglich entsprechende Fachaufgaben mit wissenschaftlichem Zuschnitt.

"Das hab ich kapiert, aber wie kann es sein, dass dieselbe Stelle zu zwei unterschiedlichen Eingruppierungen führen können soll?"

Wie kommst du darauf, dass man Euch die gleichen Tätigkeiten übertragen wird? Man wird der anderen Person vermutlich Tätigkeiten übertragen, welche eine E13 rechtfertigen.

"Auch das ist klar, aber gibt es dann nicht so etwas, wie Gleichbehandlungsgrundsatz?"

Nur gleiches ist gleich zu behandeln. Hier gibt es jemanden der verbeamtet werden will und dies ggf. zur Bedingungen macht zu kommen und jemanden der dies nicht zum Ausdruck gebracht hat.
Zumal es bei der anderen Person vermutlich um eine Verbeamtung im höheren Dienst (bzw. der Begriff der dafür im anzuwendenden Laufbahnrecht dafür verwendet) gehen wird und bei dir im gehobenen.
Zitieren
#5

>> E13 sind erstmal nur Aufgaben mit wissenschaftlichen Zuschnitt. Typische Tätigkeiten in der E13 sind z.B. Doktorantenstellen. Bei uns z.B. gibt es in der E13 niemand mit Personalverantwortung. Es sind lediglich entsprechende Fachaufgaben mit wissenschaftlichem Zuschnitt.
Wissenschaftlichen Bezug gibt es hier gar nicht. Um genau zu sein bekommen bei uns im Amt nur Abteilungsleiter 13er-Stellen und nicht "einfache" Sachbearbeiter. Vor ein paar Jahren hatte eine Nicht-Beamtin den Sprung auf eine 13er-Stelle geschafft. Allerdings gingen diesem Sprung ein paar Jahre Beschäftigung und mehrere E-Gruppierungen im Haus voraus, in denen sie bewiesen hat, dass sie es drauf hat. Und mit diesem Sprung ging die Personalverantwortung über 30 Leute einher.

>> Wie kommst du darauf, dass man Euch die gleichen Tätigkeiten übertragen wird? Man wird der anderen Person vermutlich Tätigkeiten übertragen, welche eine E13 rechtfertigen.
Ich habe ihre Stellenanzeige geschrieben, weil mein Chef davon keine Ahnung hat ;-) und wie gesagt, es handelt sich um diesen einen Job. Andere gibt es bei uns nicht und schon gleich gar keine, die eine 13er-Eingruppierung rechtfertigen würden, wenn man sich die anderen 13er-Stellen im Haus so ansieht.

>>Hier gibt es jemanden der verbeamtet werden will und dies ggf. zur Bedingungen macht zu kommen und jemanden der dies nicht zum Ausdruck gebracht hat.
Nein. Letzteres wurde bereits mehrfach mit "ist nicht vorgesehen" abgetan.

Ich frag mal anders: wenn Chef für den Job mehr zahlen möchte, als lt. Eingruppierung vorgesehen, dann geht das "einfach so"?
Zitieren
#6

Sicher das du weist was Aufgaben sind die ein wissenschaftliches Hochschulstudium benötigen?

"Ich frag mal anders: wenn Chef für den Job mehr zahlen möchte, als lt. Eingruppierung vorgesehen, dann geht das "einfach so"?"

Wenn der Arbeitgeber mehr bezahlen will geht dies einfach so. Die Stellenausschreibung bindet den Arbeitgeber übrigens nicht hin sichtlich der übertragenen Aufgaben. Wenn der Arbeitgeber E13 bezahlen will wird er dies durch die Gestaltung der Aufgaben machen.

Ansonsten bin ich hier erstmal raus, weil offensichtlich nur Neid vorliegt und Fragen die für den Sachverhalt wichtig sind nicht beantwortet werden.

"Nein. Letzteres wurde bereits mehrfach mit "ist nicht vorgesehen" abgetan."
Doch. Du bist ja offensichtlich ohne das in Aussicht stellen einer Verbeamtung gekommen und trotz der Ablehnung geblieben. Also ist es eben ein anderer Sachverhalt.

Eure Behörde hat kein Justiziariat? Z.B. Volljuristen sind typische E13 (oder mehr) Aufgaben ohne Führungsverantwortung.
Zitieren
#7

>> Sicher das du weist was Aufgaben sind die ein wissenschaftliches Hochschulstudium benötigen?
Ich bin ziemlich sicher, dass Jobs, die sich auch an Kandidaten mit "nur" einer abgeschlossenen Ausbildung richten, nicht in die Kategorie "Hochschulstudium benötigt" fallen.

>> Die Stellenausschreibung bindet den Arbeitgeber übrigens nicht hin sichtlich der zu übertragenden Aufgaben. Wenn der Arbeitgeber E13 bezahlen will wird er dies durch die Gestaltung der Aufgaben machen.
Wo ist nun der Unterschied?
Job ist mit den Tätigkeiten a,b,c in E9 ausgeschrieben und nicht in E13. Möchte man also E13 bezahlen, muss man dafür die Tätigkeiten d,e,f übertragen, die dieser Eingruppierung auch entsprechen, oder? Was unter'm Strich nichts anderes bedeutet, als dass man einen ganz anderen Job schaffen müsste, aber es nicht "einfach so geht", E13 für die Tätigkeiten einer 9er-Stelle zu bezahlen.

>> Ansonsten bin ich hier erstmal raus, weil offensichtlich nur Neid vorliegt und Fragen die für den Sachverhalt wichtig sind nicht beantwortet werden.
Was hat das mit Neid zu tun? ich bin gerade nur auf der Suche nach Argumenten, meine Eingruppierung dann entsprechend anpassen zu lassen, aber ohne entsprechende Kenntnisse bzgl. der ganzen TV-L-Eigenheiten, wird das nicht klappen.
Zitieren
#8

Ist zwar schon was älter der Thread, aber habe selber so ein Angebot wahr genommen.

Fange an mit E 13 Stufe 5. Habe aber keinen Hochschulabschluss (weder Bachelor, noch Diplom und schon gar keinen Master) und ausserdem "nur" 6 Jahre Berufserfahrung.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann müsste ich ja für Stufe 5 eher 10 Jahre Berufsefahrung haben oder?

Zusätzlich wurde mir E 14 in den nächsten Jahren in Aussicht gestellt und dann Verkürzung für Stufe 6.

Andererseits wird in der privaten Wirtschaft eben (teilweise) noch besser bezahlt. Und wer Fachpersonal sucht in bestimmten Bereichen muss dann eben auch mal flexibler bezahlen können.

Das Angebot klang gut und ich habe es angenommen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers