Schwierige buchhalterische Tätikeiten
#1

Hallo, 

Bei der Eingruppierung in E 6, FG 1 nach der Entgeltordnung (Besonderer Teil XIII - Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen) wird mindestens zu einem Viertel schwierige buchhalterische Tätigkeiten gefordert. 
Wer kann bitte erläutern, was unter selbstständiger Verkehr mit den bewirtschafteten Stellen zu verstehen ist (Protokollerklärung Nr. 4 a)?

Vielen Dank
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