20.08.2020, 13:56
Hallo,
Bei der Eingruppierung in E 6, FG 1 nach der Entgeltordnung (Besonderer Teil XIII - Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen) wird mindestens zu einem Viertel schwierige buchhalterische Tätigkeiten gefordert.
Wer kann bitte erläutern, was unter selbstständiger Verkehr mit den bewirtschafteten Stellen zu verstehen ist (Protokollerklärung Nr. 4 a)?
Vielen Dank
Bei der Eingruppierung in E 6, FG 1 nach der Entgeltordnung (Besonderer Teil XIII - Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen) wird mindestens zu einem Viertel schwierige buchhalterische Tätigkeiten gefordert.
Wer kann bitte erläutern, was unter selbstständiger Verkehr mit den bewirtschafteten Stellen zu verstehen ist (Protokollerklärung Nr. 4 a)?
Vielen Dank