Schwerbehinderung/Gleichstellung
#1

Hallo liebe Leute 014 ,

ich bin derzeit in einer Landesbehörde befristet eingestellt. Eine Planstelle ist seit Ende des letzten Jahres vorhanden. Nun ist es leider so, dass ich letztes Jahr 4 Monate erkrankt bin und ich dadurch leider nicht mehr verbeamtet werden kann. Eine Entfristung kommt für die Personalstelle derzeit auch nicht in Frage.
Durch die Erkrankung habe ich nun eine Behinderung von 30 gdb mit zusätzlicher Gleichstellung zu einem Schwerbehinderten erhalten.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich durch die Gleichstellung zu einem Schwerbehinderten, eine Chance zur Entfristung des Vertrages habe, ggf. auch zu einer Verbeamtung? Icon_confused

Ich würde mich auf eure Antworten freuen Icon_biggrin

Liebe Grüße Dandlor
Zitieren
#2

Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers ob er entfristet. Soweit eine wirksame Befristung vorliegt kann er den Vertrag einfach auslaufen lassen. (Wenn die Befristung unwirksam ist müsste man dies gerichtlich feststellen lassen.)

Wenn die Verbeamtung vorgesehen war und nur wegen der gesundheitlichen Einschränkung nicht erfolgt gibt es ggf. Chancen im Klageweg etwas zu erreichen. (Bzw. vorher im Gespräch.) War die Verbeamtung zugesagt und ist dann an der fehlenden gesundheitlichen Eignung gescheiter?
Zitieren
#3

Eine Verbeamtung ist zugesagt gewesen, leider ist es an der gesundheitlichen Eignung gescheitert. Die Behörde will mich auch behalten, nur wollen Sie meine gesundheitliche Entwicklung abwarten. Für die Arbeit, die ich leiste, wäre eine Planstelle vorgesehen, die ich aber wegen meiner Gesundheit nun leider nicht bekomme. Sie wird aber bislang noch für mich freigehalten.
Die Gleichstellung mit der Behinderung ist dem Arbeitgeber aber noch nicht bekannt.
Hätte ich damit mehr Chanchen zur Entfristung? I
Zitieren
#4

Die Gleichstellung mit der Behinderung könnte die Hürde für die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung absenken. Da kommt es aber auf die Details an.

Für die normale Entfristung spielt es grundsätzlich keine Rolle.
Zitieren
#5

Vielen Dank für deine Antworten.
Bzgl. der Entfristung wollten Sie erst Anfang nächsten Jahres entscheiden und den Gesundheitsverlauf abwarten. Aber das steht halt auch noch alles in der Schwebe wie Sie sich dann entscheiden werden. Aber meine Eignung für die Stelle habe ich bereits über mehrere Jahre bewiesen, dann müssten Sie mich doch eigentlich wegen der Gleichstellung zumindest entfristen, oder?
Heißt es ja zumindest in den Stellenauschreibung, dass Schwerbehinderte /Gleichgestellte bei gleicher Eignung bevorzugt werden.

LG Dandlor
Zitieren
#6

Wenn man die Stelle ausschreibt und du dann zumindest gleich geeignet bist wie der ausgewählte Bewerber müsste man dich auswählen. (Aber es kommt recht selten vor, dass Bewerber absolut gleich geeignet sind. Man kann fast immer irgendeine Differenzierung finden.)

Wie schon geschrieben kann der Arbeitgeber die Befristung einfach auslaufen lassen. Du kannst dich dann auf die ausgeschriebene Stelle bewerben.
Zitieren
#7

(03.04.2018, 16:04)Gast schrieb:  Wenn man die Stelle ausschreibt und du dann zumindest gleich geeignet bist wie der ausgewählte Bewerber müsste man dich auswählen. (Aber es kommt recht selten vor, dass Bewerber absolut gleich geeignet sind. Man kann fast immer irgendeine Differenzierung finden.)

Wie schon geschrieben kann der Arbeitgeber die Befristung einfach auslaufen lassen. Du kannst dich dann auf die ausgeschriebene Stelle bewerben.

Die Stelle wird ja nicht ausgeschrieben, weil ich bereits die Arbeit ausführe nur im befristeten Arbeitsverhältnis. Die Arbeit führe ich laut meinen Vorgesetzten sehr gut aus.

Naja, dass wäre im öffentlichen Dienst mal wieder sehr sinnbefreit, wenn die Befristung ausläuft und ich mich dann wieder auf die Stelle bewerbe (Einarbeitungszeit mindestens ein halbes Jahr) und dann genommen werden würde. Icon_eek

LG Dandlor
Zitieren
#8

Wenn der Arbeitgeber will kann er dich entfristen, aber er muss dies nicht. Es besteht kein Anspruch auf eine Entfristung. Ob wenn der Arbeitgeber will eine Entfristung ohne Ausschreibung möglich ist hängt von den Details ab. (Insbesondere wie die Ausschreibung aussah über die du eingestellt wurdest. Daneben von der bisherigen Praxis, ggf. dem Landesgleichstellungsrecht etc.)
Zitieren
#9

Ok, danke für deine Antwort. Es stand drinnen, dass eine Weiterbeschäftigung anschließend geplant sei. Dann heißt es wieder mal abwarten und Tee drinken Wink

LG Dandlor
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Gleichstellung Meister Bachelor
- Gleichstellung Verwaltungsfachwirt Meister
- Einstellung neuer Kollegin mit Schwerbehinderung

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers