Schwanger Arztbesuch
#1

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema "Schwangerschaft - Arztbesuch".
Aktuell muss ich alle vier Wochen zur Vorsorgeuntersuchung zwecks der Schwangerschaft.
Ich lege die Termine langfristig so, dass sie nicht in meine Arbeitszeit fallen. Allerdings fahre ich rund eine Stunde zu meinem Arbeitsplatz und komme dementsprechend später bei der Arbeit an.
Weiß einer, wie das im Falle der Schwangerschaft geregelt ist? Bekomme ich die Zeit "gutgeschrieben" oder muss ich das nacharbeiten?
Unsere Personalabteilung wickelte gleich ab, dass Arztbesuche nur in der Freizeit zu nehmen sind, aber es gibt doch ein Mutterschutzgesetz oder?

Danke im Voraus und viele Grüße
Rosalie
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#2

Wie ist die Arbeitszeitregelung? Gibt es flexible Arbeitszeiten mit Kernzeiten? Nur wenn es um Zeiträume geht wo man arbeiten muss besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung. Ansonsten kommt es auf die Details in der Dienstvereinbarung an.
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#3

Dies hier habe ich dazu im Internet gefunden:

Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren. Für andere krankheitsbedingte Untersuchungen und Behandlungen greift § 7 MuSchG jedoch nicht.
Bei der Vereinbarung eines schwangerschaftsbedingten Untersuchungstermins mit dem Arzt muss die Arbeitnehmerin aber, soweit dieses möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ihr der Arbeitgeber aufgrund des § 7 MuSchG eine Arbeitsbefreiung nicht zu erteilen.
Legt der Arzt den Untersuchungstermin in die Arbeitszeit, dann hat eine werdende Mutter auch grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die dafür nötige Zeit. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, dass eine werdende Mutter zu ihrem Schutz und dem des Kindes angebotene und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt.
Die in der Frage beschriebene Arbeitszeit ist eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung (gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit) mit Gleitzeit zwischen 7.00 Uhr und 18.30 Uhr. Es sind hier keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die sich mit der Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft bei gleitender Arbeitszeit befassen. Wir können auch nicht bestätigen, dass auf Grund der im konkreten Fall bestehenden Gleitzeitregelungen ein Rechtsanspruch auf Freistellung aus § 7 MuSchG abgeleitet werden kann.
Zu empfehlen ist, vom Arzt klären bzw. bestätigen zu lassen, dass die nötigen Behandlungen und Untersuchungen mutterschaftlich bedingt sind.
Für Klarheit dürfte der Arbeitsvertrag und die Gleitzeitvereinbarung sorgen. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet keine Beratung zu arbeits- bzw. tarifrechtlichen Aspekten ("Gleitzeit") leisten darf. Wir empfehlen diesbzgl., den Betriebsrat einzuschalten oder Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
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