Wenn der Bus eine Panne hat oder der Busfahrer einen Schaden an dem Bus verursacht, wer zahlt das?
Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?
Zum Beispiel der TVöD enthält zur Haftung folgendes:
§ 3 Absatz 6: "Die Schadenhaftung der Beschäftigten ist bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt."
Man muss also in den Tarifvertrag schauen, ob eine solche Regelung besteht. Wenn in dem Tarifvertrag nichts geregelt ist, greifen meines Wissens die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln nach dem BGB, das heißt:
§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
"(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."
=> Damit haftet der Arbeitnehmer dann auch bereits für leichte Fahrlässigkeit.
Ob der Arbeitgeber tatsächlich den Busfahrer zum Schadensersatz heranzieht, steht im Ermessen des Arbeitgebers. Die meisten Nahverkehrsbetriebe sind angesichts des Fachkräftemangels froh, wenn sie über ausreichend Fahrer verfügen. Ich schätze daher, dass der Fahrer in aller Regel nicht zum Schadensersatz herangezogen werden oder zumindest nur dann, wenn der Fahrer grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben.