Sachstandsbericht Höhergruppierung
#1

Hallo, kann mir jemand sagen wie ich einen Sachstandsbericht schreibe (Vorlage), wenn es um eine Höhergruppierung der Lohngruppe geht? Warte schon ein Jahr auf eine Höhergruppierung. Danke
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#2

Was soll ein Sachstandsbericht in dem Kontext sein und was will man damit erreichen?

Was bedeutet es wird schon ein Jahr auf eine Höhergruppierung gewartet? Auf welcher Basis soll die Höhergruppierung erfolgen?
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#3

Auf mehr Verantwortung, Strecken capo usw.
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#4

Es gibt im öD keine Lohngruppen. Und sollst Du die Eingruppierung von jemandem feststellen, der einen Sachstandsbericht haben will oder was ist Deine Frage?
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#5

(21.07.2022, 16:19)Gast schrieb:  Es gibt im öD keine Lohngruppen. Und sollst Du die Eingruppierung von jemandem feststellen, der einen Sachstandsbericht haben will oder was ist Deine Frage?

Meint der Fragesteller vielleicht eine Stellenbeschreibung? Lohngruppen gibt es übrigens teilweise noch im öD, nämlich in den Lohngruppenverzeichnissen für handwerklich Beschäftigte.
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#6

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst bei einer Kommune und werde nach dem TVDÖ bezahlt. Nun möchte ich in eine höhere Lohngruppe, und warte schon über ein Jahr auf die bessere Lohngruppe. Nun wollte ich mich an meinen Vorgesetzten (der mich nur mit Ausreden hinhält) wenden, mit der Bitte um einen Sachstandsbericht.
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#7

Geht es aus deiner Sicht um die Korrektur einer "falschen Eingruppierung" oder um die Übertragung höherwertiger Aufgaben um eine höhere Eingruppierung zu erreichen?
Weshalb sollte die Einforderung eines Sachstandsberichtes irgendetwas nutzen?

Wenn du bereits Aufgaben einer höheren Entgeltgruppe übertragen bekommen hast aber nach einer niedrigeren Entgeltgruppe bezahlt wirst. Dann wäre im ersten Schritt die entsprechende Bezahlung schriftlich einzufordern und dann, wenn man sich mit dem Arbeitgeber nicht einig wird, Klage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Wenn es um die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht. Wenn der Arbeitgeber dazu nicht bereit ist sucht man sich einen Arbeitgeber der dazu bereit ist bzw. das Gehalt zahlt was man wünscht. Wenn es keinen anderen Arbeitgeber gibt, der bereit ist mehr zu zahlen, wäre es ein Indiz für die eigene schwache Verhandlungsposition.
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#8

Gibt es eine Vorlage für die schriftliche Einforderung?
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#9

Eingruppierung ist nicht verhandelbar. Wenn man meint, man wird falsch bezahlt (eingruppiert ist man ja grundsätzlich korrekt), muss man das fehlende Geld einfordern, ggf. mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage. Da nutzt auch kein Arbeitgeberwechsel.

Man beachte aber, dass diese Klage auch ergeben kann, dass man zu viel Geld bekommt und nicht zu wenig.
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#10

(25.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  Da nutzt auch kein Arbeitgeberwechsel.

Der ist aber eine Option, wenn man eine höhere Entgeltgruppe erreichen will und es nicht um die Durchsetzung der richtigen Bezahlung geht. Bisher hat er in den Fragen ja noch nicht beschrieben um was es wirklich geht. Ebenso wie es unwahrscheinlich ist, dass er mit dem ersten Beitrag aussagen wollte, dass es um eine Höhergruppierung und nicht um einen Eingruppierungsirrtum des Arbeitgebers geht, können wir vermutlich auch ausschließen, dass er in der Lage ist zu beurteilen, welches die korrekte Eingruppierung ist. Vermutlich will er einfach nur mehr Geld. Da ist eine nahliegende Option, sich auf Jobs zu bewerben, die besser bezahlt werden.
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#11

Danke für die Antworten. Hat sich erledigt
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