Sachgebietsleitung
#1

Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Mir wurde vor 2 Jahren die Sachgebietsleitung von damals 3 Personen schriftlich übertragen.
Zwischenzeitlich sind 10 Personen im Sachgebiet.
Ich habe, da auf Antrag keine Gehaltsanpassung erfolgte, nun die Leitung mit einer Frist von einem Monat schriftlich abgegeben. Allerdings wurde dies schriftlich nicht bestätigt.
Mein Vorgesetzter meint, ich müsste so lange weitermachen bis ich eine schriftliche Bestätigung habe.
Ist das zulässig, wenn die Verwaltung nicht reagiert?!
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#2

Woraus ergibt sich der Anspruch auf eine höhere Eingruppierung/Bezahlung? Findet ein Tarifvertrag Anwendung und wenn ja sieht er eine höhere Eingruppierung bei mehr Personal vor?

Die Weigerung, die übertragene Aufgabe zu erledigen, dürfte zu einer Abmahnung und später zur Kündigung führen.

Soweit die Tätigkeit eine höhere Eingruppierung begründet, ist der Anspruch geltend zu machen, aber dies begründet grundsätzlich kein Recht, die Tätigkeit nicht zu erfüllen. Grundsätzlich ist auch für dich eine Abmahnung und später ggf. Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
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#3

War es eine Änderungskündigung von dir?
Dann endet das Arbeitsverhältnis ggf. zum Ende der Kündigungsfrist wenn der Arbeitgeber nicht reagiert.
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