Sachbearbeiter bei der Wahl: keine Sonntagszuschläge, keine Ruhezeiten?
#1

Ich bin bei den Wahlen als Sachbearbeiter zum Erfassen der Stimmen im Wahlprogramm zuständig. Ich bekomme kein Erfrischungsgeld, aber auch keine Sonntagszuschläge. 
Nur die tatsächlich geleisteten Stunden werden mir gutgeschrieben.

Bei manchen Wahlen sind wir um 3 Uhr morgens heim und mussten um spätestens 8 Uhr bereits wieder zum regulären Dienst antreten.

Auf die Frage zum Einhalten der Ruhezeiten, hieß es nur, das ist eine Ausnahme. Hier müssen keine Ruhezeiten eingehalten werden.
Ist das zulässig?
Zitieren
#2

Soweit man nicht als Wahlhelfer, sondern normal im Rahmen des Arbeitsverhältnisses eingesetzt wird, greifen die normalen Vorgaben. Damit Anspruch auf Zuschlag und Einhaltung der Ruhezeit (was schlicht dazu führt, dass man später anfangen darf, aber die Zeit, die man später anfängt, nicht bezahlt bekommt). Bei Beamten müsste man ggf. schauen, ob Sonderregelungen greifen.
Zitieren
#3

Es ist ein Angestelltenverhältnis. Das heißt ich bekomme Sonntags- und Nachtzuschlag?
Zitieren
#4

(03.10.2023, 08:26)Gast schrieb:  Es ist ein Angestelltenverhältnis. Das heißt ich bekomme Sonntags- und Nachtzuschlag?

Ja, es gilt ganz normal der Tarifvertrag (in Deinem Fall vermutlich der TVöD oder der TV-L). Ausnahmen für Wahlen sieht der Tarifvertrag nicht vor.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bewertung Stellenbeschreibung Technischer Sachbearbeiter im Gebäudemanagement
- Aufgaben als Sachbearbeiter im Bereich Zulassung mit EG 6
- Eingruppierung Sachbearbeiter Feuerwehr


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers