SUE Zulage abgelehnt bei Entgeltgruppe 16
#1

Hallo,
ich bin Geschäftsführung einer gGmbH, zuständig für eine besondere Wohnform (Einrichtung für erwachsene Menschen mit ASS), ich bin jedoch auch am Wochenende im Gruppendienst, im Nachtdienst und als Mitarbeiterin im Gruppendienst tätig, wenn Mitarbeitende sich krank melden. Heute wurde mir mitgeteilt, dass ich keine SUE Zulage bekomme, weil diese für Mitarbeitende im TVÖD Stufe 16 nicht vorgesehen ist. Wie kann das sein und ist das im Zuge der Gleichbehandlung von Mitarbeitenden erlaubt?
Mit freundlichem Gruß
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#2

"Wie kann das sein"
Weil es tariflich so geregelt wurde. Begründung der Arbeitgeberseite war die deutlich Verbesserung der Eingruppierung in einer früheren Tarifrunde von der Beschäftigte die nun in der S16 sind bereits erheblich profitiert hatten. Damals waren von den betroffenen Beschäftigten keine Stimmen zu hören wie es sein kann, dass sie besser gestellt werden andere aber nicht...

"und ist das im Zuge der Gleichbehandlung von Mitarbeitenden erlaubt?"
Ja. Nur gleiches muss gleich behandelt werden. Oder bekommen bei euch alle das Gehalt der S16 aus Gleichbehandlungsgründen?
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