20.12.2023, 20:34
Hallo,
ich bin Geschäftsführung einer gGmbH, zuständig für eine besondere Wohnform (Einrichtung für erwachsene Menschen mit ASS), ich bin jedoch auch am Wochenende im Gruppendienst, im Nachtdienst und als Mitarbeiterin im Gruppendienst tätig, wenn Mitarbeitende sich krank melden. Heute wurde mir mitgeteilt, dass ich keine SUE Zulage bekomme, weil diese für Mitarbeitende im TVÖD Stufe 16 nicht vorgesehen ist. Wie kann das sein und ist das im Zuge der Gleichbehandlung von Mitarbeitenden erlaubt?
Mit freundlichem Gruß
ich bin Geschäftsführung einer gGmbH, zuständig für eine besondere Wohnform (Einrichtung für erwachsene Menschen mit ASS), ich bin jedoch auch am Wochenende im Gruppendienst, im Nachtdienst und als Mitarbeiterin im Gruppendienst tätig, wenn Mitarbeitende sich krank melden. Heute wurde mir mitgeteilt, dass ich keine SUE Zulage bekomme, weil diese für Mitarbeitende im TVÖD Stufe 16 nicht vorgesehen ist. Wie kann das sein und ist das im Zuge der Gleichbehandlung von Mitarbeitenden erlaubt?
Mit freundlichem Gruß