SUE Zulage
#1

Hallo, ich bin Sozialpädagogin und werde nach S12 bezahlt. Mein Arbeitgeber zahlt mir die Zulage nicht. Es heißt, ich arbeite nicht am Kind und hätte dementsprechend kein Anrecht auf die Zulage. Ist das wirklich so? Ich leiste als Koordinatorin durchaus pädagogische Arbeit und verstehe die Zulage so, dass sie gemäß Eingruppierung gezahlt wird.
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#2

Nein. Es würde Anspruch auf die Zulage bestehen. Zumindest wenn der Arbeitsvertrag umfassend die Anwendung des TVöD regelt. Wenn der Arbeitsvertrag nur eine Anwendung von Teilen des TVöD regelt kann dies je nach Wortlaut zulässig sein.
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