Das ist eine Sonderregelung zur Besitzstandswahrung aus Überleitung.
Siehe TVÜ
Abschnitt IVa Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
§ 28a Überleitung der Beschäftigten in die Anlage C (VKA) zum TVöD und weitere Regelungen
Die s13Ü gibt es also nur im Rahmen der Besitzstandwahrung- keine Eingruppierung in s13Ü jetzt möglich.