Runtergruppierung durch Wegfall meiner Stelle
#1

Kurze Frage. 2015 habe ich angefangen im technischen Dienst einer oberen Bundesbehörde zu arbeiten. Die Stelle war unbefristet ausgeschrieben. Nun wird der technische Dienst aber höchst wahrscheinlich aufgelöst, da die BimA das einheitliche Liegenschafts-Management übernimmt. Das heißt konkret die E-Werkstatt wird geschlossen und meine Elektriker Stelle existiert dann nicht mehr. Ich müsse nun eine Tätigkeit ausführen, bei der ich meine Eingruppierung verlieren würde.
Das heißt ich soll statt der E 5, die ich bei der Einstellung bekam, jetzt mit der E 4 oder gar E 3 klar kommen. Geht das?????


Vielen dank im Voraus
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#2

So einfach geht es nicht. Grundsätzlich besteht Anspruch auf eine Tätigkeit nach E5. Die BimA hat keinen Bedarf an einem Elektriker mit E5?
Wenn aber keine Verwendungsmöglichkeit besteht (auch nicht an anderen Standorten) könnte eine Änderungskündigung oder sogar Kündigung möglich sein.
Nichts vorschnell unterschreiben und mit dem Personalrat sprechen.
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#3

Unterschreiben werde ich gar nichts. Bisher hat das Ministerium noch jeden Prozess verloren.
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