Rund um den AL II
#1

Hallo,

ich bin 20 Jahre alt, habe seit diesem Jahr ausgelernt (durchschnittliche Prüfung) und mein Arbeitgeber gibt mir die Chance nächstes Jahr, also ab September 2015, den Angestellten-Lehrgang 2 zu beginnen.
Der einzige Harken an der Sache ist ich müsste Ihn über 50 % selbst finanzieren und mich zudem noch verpflichten X Jahre bei diesem Arbeitgeber zu bleiben. Der AL II kostet ca. 11.000 €!

Würdet Ihr die wahrscheinlich einmalige Chance nutzen, den AL II so schnell nach der Ausbildung zu machen oder nicht?


Außerdem wollte ich mal von Euch wissen, wie das mit der Stundenreduzierung so bei euch war?
Habt Ihr volles Gehalt bezogen und wurdet für den Unterricht (1-2 Tage/Woche) und die 2 Lehrgänge freigestellt oder musstet Ihr euch quasi selbst "frei nehmen" und habt entsprechend weniger Gehalt bezogen?
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#2

Bei uns werden die Leute, die zum Lehrgang gehen, komplett freigestellt und machen den Lehrgang auf Kosten des Arbeitgebers in Vollzeit.
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#3

Du bekommst Meisterbafög z.B. , evtl. kannst Du Dich auch mal erkundigen nach der Bildungsprämie oder ähnlichen. Dafür müsstest Du aber unter 21000 Euro verdienen, die haben leider die EK-Grenze abgesenkt.

bei uns hier werden die wenigen leute, die überhaupt zugelassen werden komplett freigestellt und arbeiten Vollzeit weiter. Finanzieren tut das der Arbeitgeber.

Alternativ gibt es einen einzigen bundesweiten Fernlehrgang, der kostet ca. 5000 Euro beim Bildungsträger GIbT -- das ist auch der einzige seiner Art. Da könntest Du das als Fernstudium belegen. Dafür würdest Du auch Meisterbafög etc erhalten. Hätte den Vorteil, dass Du nicht von der Genehmigung des AG abhängig wärest und Dich nicht verpflichten müsstest, dort zu bleiben.
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#4

"Würdet Ihr die wahrscheinlich einmalige Chance nutzen, den AL II so schnell nach der Ausbildung zu machen oder nicht?"""

Ja, weil die Stellenqualität für den Beruf VFA so mies ist und es dafür zu wenig Stellen gibt und zu viele VFA ausgebildet wurden. Bei uns hier im Norden wird der Beruf VFA kaum gesucht, außerdem wurden zu viele ausgebildet. Das wäre deine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, weil bei Personen mit Weiterbildung und Studium Fachkräftemangel ist, bei VFA aber NICHT!!!
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#5

Also ich würde die Chance auch auf jeden Fall nutzen. Vor allem, wenn sie wahrscheinlich einmalig ist. Und so kurz nach der Ausbildung ist es noch besser. Der AL II baut ja auf die Ausbildung auf (teilweise Wiederholung und Vertiefung des Unterrichtstoffes aus der Ausbildung). Dann ist es noch nicht so lange her und es fällt dir leichter wieder rein zu kommen.

Bezüglich der Stunden ist es bei mir so, dass ich für den Unterricht in der Woche und die Blockzeiten freigestellt werde. Ich habe auch noch jeden zweiten Samstag Unterricht, das ist dann meine Freizeit, hier bekomme ich keinen Stundenausgleich.
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#6

Und wie siehts dann mit den kosten aus? 50% aus eigener Tasche ist eher die ausnahme, oder?
Ich meine wenn man ihn komplett gezahlt bekommt ist die verpflichtung, x jahre da zu bleiben ja in ordnung, aber bei mitfinanzierung?
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#7

Hi.

Spielt doch keine Rolle. So kann sich der Rückzahlungsbetrag auch nur auf 50% beschränken Wink

Nicht fackeln, machen. Danach die Zeit beim Arbeitgeber verbringen und entweder auf Dauer bleiben oder dann mit genügend Berufserfahrung wechseln.

Gruß
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