Ruhezeit zwischen zwei Dienstgeschäften
#1

Hallo,
ich bin Lehrer (Angestellter) an einem Gymnasium in Sachsen-Anhalt. Am 6.4.08 werde ich mit einer Schülergruppe auf eine Studienfahrt nach Spanien aufbrechen. Die Rückankunft wird in der Nacht sein, so dass ich ca.2.00Uhr im Bett sein werde. Mein Chef will, dass ich 8.50 Uhr zum Dienst erscheine. Was tun? Hat man Anrecht auf 8 Stunden Ruhezeit von Dienst zu Dienst???
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#2

Hallo,

eine ähnliche Frage wollte ich auch grade stellen.
Gibt es ein Minimum an Ruhe (Schlaf) welche einen gewährt werden muss.

Danke
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