Rufbereitschaft und Freizeitausgleich
#1

Hallo,

kann Rufbereitschaft bei genehmigtem Freizeitausgleich angeordnet bzw. geleistet werden?
Bei Urlaub ist dies ja nicht der Fall.
5.7 Keine Rufbereitschaft im Urlaub
570 Die Anordnung von Rufbereitschaft während eines genehmigten Urlaubs scheidet
von vornherein aus. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs,
dessen Inhalt die vollständige Freistellung von jeder Pflicht zur Arbeit oder zur
Bereithaltung ist. Wird an einem Urlaubstag Rufbereitschaft geleistet, wird der
Urlaubsanspruch damit nicht erfüllt. Die Beschäftigten können eine nochmalige
Gewährung dieses Urlaubstags einfordern.
Vielen Dank
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#2

Rufbereitschaft ist während "Freizeitausgleich" möglich. Diese Zeit besitzt nicht den gleichen Schutz wie Urlaub. Im Einzelfall muss ggf. geprüft werden ob diese Anordnung billigen Ermessen folgt.
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