Rufbereitschaft im Jugendamt
#1

Ich bin in einer Kommune als Fachberatung Kindertagespflege tätig und in S11b SuE eingruppiert. Ich werde verpflichtet, Rufbereitschaften für den ASD zu übernehmen, obwohl ich mich für diese Tätigkeit nicht qualifiziert fühle und die Kolleg*innen aufgrund der Tätigkeit in S14 eingruppiert sind.
Ist es zulässig, dass ich schwierige Tätigkeiten übernehmen muss - und nicht höher eingruppiert werden kann, weil der Anteil schwieriger Arbeit nicht mehr als 50 % meiner Stelle einnimmt?
Mit freundlichen Grüßen
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#2

"obwohl ich mich für diese Tätigkeit nicht qualifiziert fühle"
Objektiv nicht dafür qualifiziert oder nur subjektiv?

"Ist es zulässig, dass ich schwierige Tätigkeiten übernehmen muss - und nicht höher eingruppiert werden kann, weil der Anteil schwieriger Arbeit nicht mehr als 50 % meiner Stelle einnimmt?"
Ist das Problem die Bezahlung oder die Qualifikation?

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, auch Zeitanteile solcher höherwertigen Tätigkeit zu übertragen, welche nicht zu einer höheren Eingruppierung führen.
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#3

Vielen Dank für die Antwort. 
Bezüglich der Qualifizierung ist es so, dass ich in dem Bereich nie gearbeitet habe. Mein Vorgesetzter ist der Meinung, dass das Sozialarbeitsstudium ausreicht und man nichts falsch machen kann... Das sehe ich anders.
Da aber - wie Sie schreiben - Anteile schwieriger Aufgaben übertragen werden dürfen, muss ich diese Bereitschaft auch ohne ASD-Kenntnisse übernehmen.
Mir geht es nicht um mehr Geld, sondern um die Überforderung durch diese Tätigkeit im Kinderschutz innerhalb der Rufbereitschaft.
Ich muss diesbezüglich eine Entscheidung treffen, die Entscheidung meines Vorgesetzten ist nicht zu verändern.
Vielen Dank und viele Grüße!
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