Rufbereitschaft für das Jugendamt
#1

Hallo,

bei uns wird darüber nachgedacht, eine Rufbereitschaft für Mitarbeiter des Jugendamts und des Allgemeinen Sozialdienstes einzurichten. Sie soll nach Feierabend, an den Wochenenden und an Feiertagen gelten.

Bisher wurde auf eine Rufbereitschaft verzichtet und Inobhutnahmen erst im Nachhinein angeordnet. Also nachdem die Polizei für uns tätig geworden ist und Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen untergebracht hat. Rechtlich sicherlich fragwürdig, aber aus Kostengründen wurde bisher auf eine Rufbereitschaft verzichtet.

Wir wollen bei der Erstellung der Dienstvereinbarung natürlich ein Wörtchen mitreden. Ich würde daher gerne wissen, wie die Bereitschaften in anderen Kommunen geregelt sind. Z.B.
  • Vergütung oder Überstunden (TVöD / Beamte)
  • Wird auf Wunsch ein Dienstwagen gestellt ?
  • Wie weit darf man sich entfernen / wie schnell muss man vor Ort sein ?
  • Gibt es Ruhezeiten nach der Bereitschaft, besonders bei Einsätzen ?
  • Wie groß sollte/muss der Teilnehmerkreis sein
  • Kann man die Bereitschaften ablehnen, z.B. wegen der Betreuung minderjähiger Kinder ?

Ihr seht, ich habe viele Fragen ... Ganz super wäre natürlich, wenn jemand eine bestehende Dienstvereinbarung posten könnte.

Bin für jeglichen Hinweis dankbar.

Gruß

Claudia
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