Rufbereitschaft
#1

Der Kollege fängt mit seiner Rufbereitschaft am Montag Morgen um 7:00 Uhr an, hat dann von 7:00 bis 16:00 Uhr normalen Dienst (abzüglich 30 min Mittag).
Die Rufbereitschaft dauert bis zum darauffolgenden Montag 7:00 Uhr.
Angenommen der Kollege hat in dieser Woche keinen Einsatz, bekommt also nur die Vergütung der Rufbereitschaft ohne Einsatz.
Von wann bis wann bekommt er die Vergütung bezahlt?
Bei uns im Betrieb bekommen die Kollegen mit Rufbereitschaft nur bis Sonntag 23:59 Uhr bezahlt, die restlichen 7 Stunden stehen nicht mit auf der Abrechnung.
Unser Betrieb ist erst kürzlich vom TvöD in den TVV gewechselt und ich weiß, dass im TvöD stündlich abgerechnet wird und im TVV täglich, so dass die restlichen 7 Stunden am Montag von 0:00 bis 7:00 Uhr nach Ansicht der Kollegen nicht vergütet werden.
Ist es richtig, dass die 7 Stunden am Tag des Beginns der Rufbereitschaft, also von 0:00 Uhr bis 7:00 dafür vergütet werden?
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#2

"Unser Betrieb ist erst kürzlich vom TvöD in den TVV gewechselt und ich weiß, dass im TvöD stündlich abgerechnet wird und im TVV täglich"
Auch der TVöD kennt die Tagesabrechnung. Die Abrechnung nach Stunden erfolgt im TVöD nur bei Unterschreitung einer Stundengrenze. Aber der wird auch eine Tagespauschale gezahlt.

Die erste Rufbereitschaft ist von 7 Uhr Mo bis 7 Uhr Di. Die letzte dann von So 7 Uhr bis M 7 Uhr.
Es gibt also keine 7 h wo man sich Gedanken machen muss. Die Rufbereitschaft folgt nicht Kalendertagen sondern ggf. halt auch Tagen von 7 Uhr bis 7 Uhr.
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