Wann muss die Rufbereitschaft für das Wochenende angeordnet werden?
In der Fachzeitschrift "Der Bauhofleiter" steht, dass die Ankündigung spätestens 24 Stunden vorher erfolgen soll. Konkrete Vorgaben in einem Gesetz oder Tarifvertrag gebe es aber nicht.
Eigentlich erstaunlich, dass die Gewerkschaften dazu noch keine Forderungen gestellt bzw. durchgesetzt haben...