Rueckstufung bei Umstellung von BAt zu TVoeD
#1

Hallo,

unsere Kommune hat vor einigen Wochen das Tarifsystem von BAT auf TVöD umgestellt. Gleichzeit wurde außerdem eine Beurteilung der Angestellten vorgenommen. In dieser Beurteilung wurde die in den jeweiligen Arbeitsverträgen festgelegten Arbeitsaufgaben mit den tatsächlich erbrachten Aufgaben verglichen.
Ergebnis dieser Beurteilung war, dass die meisten Angestellen ihre festgelegten Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang zugewiesen bekommen und ihre tatsächlichen Leistungen nicht den Anforderungen der Tarifeinstufung gerecht werden.

Somit musste der großteil der Angestellten, da er "zu viel verdient", im Zuge der Tarifumstellung eine Gehaltskürzung hinnehmen.

Ist dieses Verfahren rechtens? Wenn nein, gibt es Präzedenzfälle?

Grüße Mirko
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#2

Meines Wissens nach gibt es bei der Umstellung von BAT auf TVBLÖD eine Besitzstandswahrung. So war es zumindest bei uns, also beim Bund, als wir umgestellt haben. Hab aber nix schriftliches dazu.
Vielleicht einfach mal bei den Gewerkschaften anfragen.
Der VAB hilft bestimmt gern weiter!
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