Resturlaub aus altem Vertrag bei neuer reduzierter Stundenzahl
#1

014  ich bin grad etwas unsicher... Ich habe einen neuen Vertrag mit 20 Stunden bekommen, da mein alter vertrag mit 33 Stunden als Krankheitsvertretung ausgelaufen ist. Nun nehme ich 7 alte Urlaubstage mit rüber.
Wie wird das umgerechnet?
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#2

Ich meine, die 7 Tage bleiben Dir erhalten. Du hast Glück den Arbeitgeber nicht zu wechseln.

Hinweis:
Dieses Prinzip hat der EuGH mit den Entscheidungen „Tirol“ (Urteil vom 22.4.2010 – C-486/08) und „Brandes“ (Urteil vom 13.6.2013 – C-415/12) zunächst für den Wechsel von Vollzeit in Teilzeit entwickelt. Wird der Urlaubsanspruch also teilweise während der Vollzeittätigkeit erworben, dürfen die bis dahin „erarbeiteten“ Urlaubstage nach dem Wechsel in Teilzeit nicht verringert werden. Denn eine nachträgliche Kürzung des Urlaubs sei eine unzulässige Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter. Diese Rechtsprechung hat das BAG – nicht ohne Protest – zwischenzeitlich umgesetzt (Urteil vom 10.2.2015 – 9 AZR 53/14 (F)).
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#3

Ja, das sehe ich auch so, nur ist der alte Urlaub knapp 7 h pro Tag wert und der neue wäre knapp 4 Stunden pro Tag wert. Wenn ich also nach dem neuen Vertrag den alten Urlaub bekomme, dann wären das pro Urlaubstag nur knapp 4 h, die ich dann pro Urlaubstag bekäme?
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#4

Darum ist es bei uns so, dass vor Stundenreduzierung oder Erhöhung der Urlaub eingebracht werden muss.
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