Rest Urlaubsanspruch
#1

Seit 1.08.2025 bin ich in Rente mit SB 60 Grad. Mein AG war der Landrat Landkreis VG ab 22.07.1992 - 31.07.2026, zählt nicht meine gesamten UT 30 + 5 ?
Zahlt nicht meine gesamten UT 30 + 5, mein Arbeitgeber behauptet da mein Rentenantritt mit 67 erst am 1. August 2025 erfolgte erhalte ich nur anteilige Urlaubstage.
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#2

Man hat nur den vollen gesetzlichen Anspruch. Aber der tarifliche Urlaubsanspruch wird gekürzt.
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