18.03.2022, 20:18
Moin,
wenn Rentenansprüche aus Tätigkeiten/Zeiten vor der Verbeamtung stammen, die bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berücksichtigt sind, fallen sie dann ganz weg oder gibt es eine teilweise Anerkennung?
Vielen Dank!
wenn Rentenansprüche aus Tätigkeiten/Zeiten vor der Verbeamtung stammen, die bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berücksichtigt sind, fallen sie dann ganz weg oder gibt es eine teilweise Anerkennung?
Vielen Dank!