Remonstrationspflicht
#1

Hallo,

hat jemand Erfahrung damit ? Muss mich leider mit dem Thema befassen..,,
MfG
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#2

Moin,

nicht direkt. Ich konnte das immer umgehen, indem ich problematische Anweisungen als Mindermeinung, aber als rechtlich zulässig angesehen habe. Entsprechend habe ich das auch in einem Vermerk festgehalten.

Ein Kollege hat die Remonstration ebenfalls umgangen, indem er seinem Vorgesetzten gesagt hat, dass er die zu erteilenden Genehmigungen wegen rechtlicher Bedenken nicht erteilen wird. Dann hat der Vorgesetzte die Bescheide selbst erstellt.

Ich weiß nicht, ob Dir das jetzt weiterhilft :-)
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#3

mit diesem Satz fange ich bei jeder Remonstration an:

Sehr geehrter Herr Sachgebietsleiter xy,

gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG und § 62 Abs.1 Satz 2 BBG sind Beamte verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen Ihrer Vorgesetzten auszuführen und deren allgemeinen Richtlinien zu befolgen.

Beamte unterliegen der Weisungs- und Folgepflicht. Gleichwohl tragen sie beamtenrechtlich nach § 36 Abs. 1 BeamtStG und § 63 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Hiervon werden sie nicht ohne Weiteres durch Anordnungen entlastet.

Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BBG).

Begründung der Remonstration, Hinweis auf Gesetze, Verordnungen usw.

Mit diesem Schreiben mache ich von meinem Recht als Beamter auf Remonstration Gebrauch.

Gleichzeitig ist dieses Schreiben als Entlastungsanzeige zu verstehen.
Daher erhalten das Personalamt dieses Schreibens mit der Bitte den Vorgang zu meiner Personalakte zu nehmen und der Personalrat zur Information einen Abdruck.
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#4

(25.02.2021, 17:26)Gast schrieb:  mit diesem Satz fange ich bei jeder Remonstration an:

Sehr geehrter Herr Sachgebietsleiter xy,

gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG und § 62 Abs.1 Satz 2 BBG sind Beamte verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen Ihrer Vorgesetzten auszuführen und deren allgemeinen Richtlinien zu befolgen.

Beamte unterliegen der Weisungs- und Folgepflicht. Gleichwohl tragen sie beamtenrechtlich nach § 36 Abs. 1 BeamtStG und § 63 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Hiervon werden sie nicht ohne Weiteres durch Anordnungen entlastet.

Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BBG).

Begründung der Remonstration, Hinweis auf Gesetze, Verordnungen usw.

Mit diesem Schreiben mache ich von meinem Recht als Beamter auf Remonstration Gebrauch.

Gleichzeitig ist dieses Schreiben als Entlastungsanzeige zu verstehen.
Daher erhalten das Personalamt dieses Schreibens mit der Bitte den Vorgang zu meiner Personalakte zu nehmen und der Personalrat zur Information einen Abdruck.

Hast Du solche Schreiben schon mehrfach aufgesetzt? Ich kann mir das bei uns gar nicht vorstellen. Man würde in Folge dessen bestimmt drangsaliert.
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#5

Mehrfach, denn nur wenn ich es schriftlich mache gebe ich die Verantwortung an meinen Vorgesetzten zurück.

Gelegentlich werden aber auch aufgrund meiner Remonstrationen Anordnungen zurückgezogen weil sie dann von allen Seiten neu betrachtet werden.

Drangsaliert werde ich deshalb nicht, im Gegenteil, immer öfter werde ich zu Vorgängen gefragt, wie wir eine Lösung, mit der auch ich arbeiten kann auf den Weg bringen können.
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#6

(18.03.2021, 16:02)Gast schrieb:  Mehrfach, denn nur wenn ich es schriftlich mache gebe ich die Verantwortung an meinen Vorgesetzten zurück.

Gelegentlich werden aber auch aufgrund meiner Remonstrationen Anordnungen zurückgezogen weil sie dann von allen Seiten neu betrachtet werden.

Drangsaliert werde ich deshalb nicht,  im Gegenteil, immer öfter werde ich zu Vorgängen gefragt, wie wir eine Lösung,  mit der auch ich arbeiten kann auf den Weg bringen können.

Finde ich gut, dass Dein Dienstherr mit Kritik bzw. Remonstration offenbar umgehen kann. Nach meinen Eindruck ist das aber eher die Ausnahme.
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