23.02.2021, 20:58
Hallo,
hat jemand Erfahrung damit ? Muss mich leider mit dem Thema befassen..,,
MfG
hat jemand Erfahrung damit ? Muss mich leider mit dem Thema befassen..,,
MfG
(25.02.2021, 17:26)Gast schrieb: mit diesem Satz fange ich bei jeder Remonstration an:
Sehr geehrter Herr Sachgebietsleiter xy,
gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG und § 62 Abs.1 Satz 2 BBG sind Beamte verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen Ihrer Vorgesetzten auszuführen und deren allgemeinen Richtlinien zu befolgen.
Beamte unterliegen der Weisungs- und Folgepflicht. Gleichwohl tragen sie beamtenrechtlich nach § 36 Abs. 1 BeamtStG und § 63 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Hiervon werden sie nicht ohne Weiteres durch Anordnungen entlastet.
Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BBG).
Begründung der Remonstration, Hinweis auf Gesetze, Verordnungen usw.
Mit diesem Schreiben mache ich von meinem Recht als Beamter auf Remonstration Gebrauch.
Gleichzeitig ist dieses Schreiben als Entlastungsanzeige zu verstehen.
Daher erhalten das Personalamt dieses Schreibens mit der Bitte den Vorgang zu meiner Personalakte zu nehmen und der Personalrat zur Information einen Abdruck.
(18.03.2021, 16:02)Gast schrieb: Mehrfach, denn nur wenn ich es schriftlich mache gebe ich die Verantwortung an meinen Vorgesetzten zurück.
Gelegentlich werden aber auch aufgrund meiner Remonstrationen Anordnungen zurückgezogen weil sie dann von allen Seiten neu betrachtet werden.
Drangsaliert werde ich deshalb nicht, im Gegenteil, immer öfter werde ich zu Vorgängen gefragt, wie wir eine Lösung, mit der auch ich arbeiten kann auf den Weg bringen können.