Reisezeit zum Lehrgang gilt als Arbeitszeit?
#1

Hi,

wie ist das im TV-V geregelt?
Ich soll auf Anordnung meines AG an einer Fortbildung/Lehrgang teilnehmen.
Gilt die Zeit für An- und Abreise als Arbeitszeit?
Falls ja, ist man dann an die 10-Stunden-Regel gebunden?

Gruß
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#2

Trifft der Arbeitgeber Vorgaben zur Art der Anreise. Bei Anordnung der Nutzung eines Dienstwagens als Fahrer kommt es ggf. zu einem anderen Ergebnis.

Ansonsten gilt:
§ 8 Abs. 10 TV-V
"(10) 1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen
Geschäftsort als Arbeitszeit. 2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der
Reisezeit nicht erreicht würde. 3Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender
Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet. 4Der besonderen Situation von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist
Rechnung zu tragen. 5Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere Arbeitgeber nach eigenen, für die Arbeitnehmer günstigeren Grundsätzen oder Abmachungen verfahren, sind diese abweichend von den Sätzen 1 bis 4 maßgebend."
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