Reisekostenabrechnung
#1

Hallo miteinander!

Problem Reisekostenabrechnung. Vor zwei Jahren wurde meiner Kollegin gesagt, das gäbe es gar nicht und ob sie jetzt auch noch da Geld verdienen wolle etc. Es geht um Reisen zu befreundeten Städten.

Sie hat daraufhin keine Abrechnung mehr gemacht. Sehe ich gar nicht ein. Ich möchte mich aber jetzt mal kundig machen, weil eine "unschöne" Diskussion zu erwarten ist.

Antrag und Abrechnung ging über den Computer. Ich habe keine weiteren Kosten angegeben, das wurde alles vom Rechner ausgerechnet. Ich war sogar privat untergebracht, also keine Hotelkosten o.ä.

Rechtsanspruch oder nicht? Das System errechnete mir für die paar Tage einen Betrag von 130 Euro. Wie gesagt, alle Angaben habe ich korrekt gemacht und ich hatte da auch keinen weiteren Einfluß auf die Ausrechnung.
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#2

So, und jetzt kommt's: es wird behauptet, die Verpflegung etc. sei übernommen worden. ...Das trifft zumindest nicht auf alle Fälle zu.

Auf die Schnelle konnte ich nur folgendes im Web finden:
- Tagegeld (§ 6 BRGK)

Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung erhalten Dienstreisende ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes bemisst: ab acht Stunden Abwesenheit 6,00 Euro, ab vierzehn Stunden 12,00 Euro und bei vierundzwanzig Stunden 24,00 Euro. Maßgeblich für die Höhe des Tagegeldes ist die Dauer der Abwesenheit während eines Kalendertages von der Wohnung und/oder der Dienststätte.Wohnung in diesem Sinne ist die Wohnung, von der aus regelmäßig der Dienst angetreten wird.

Wird des Amtes wegen unentgeltliche Verpflegung gewährt oder sind die Kosten für Verpflegung bereits in den erstattungsfähigen Fahrt-, Übernachtungs- oder Nebenkosten enthalten, werden vom zustehenden Tagegeld für
- das Frühstück 20 Prozent (4,80 Euro)
- das Mittagessen 40 Prozent (9,60 Euro)
- das Abendessen 40 Prozent (9,60 Euro)
des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag einbehalten.

Es geht mir darum, ob ein Rechtsanspruch besteht oder nicht! Und selbst wenn mein Vorgesetzter recht hätte, muss das ja auch irgendwo stehen, oder?

Danke für Antworten
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