Reisekostenabrechnung
#1

Mein neuer Vorgesetzter möchte meinen Kollegen und mich unbedingt Ende Januar und Anfang März auf zwei jeweils einwöchige Fortbildungen schicken.
Ich hab eine Gehbehinderung (GdB 80, G) und bisher war es so, dass unsere alte Vorgesetzte immer die Bahnfahrten und das Hotelzimmer (falls erforderlich) gebucht hat. Dabei hat sie für mich immer eine Karte in der 1.Klasse gebucht, weil mir auf Grund der Schwerbehinderung die Kosten dafür erstattet würden.
Jetzt ist sie leider seit Oktober in Rente und unser neuer Vorgesetzter will, dass wir erstmal die Kosten auslegen. Dann könnten wir uns das Geld später erstatten lassen. Erstmal sollten wir uns aber nach den Bahnverbindungen erkundigen und ihm die Preise mitteilen.
Nun sagt er, dass ich nur die Fahrtkosten für die 2.Klasse erstattet bekomme. Falls ich die 1.Klasse buchen würde, bekäme ich auch keine Differenz. Dabei gibt es im März sogar einen Sparpreis für die 1.Klasse, so dass wir beide in der 1.Klasse günstiger fahren würden als in der 2.
Unser Schwerbehindertenbeauftragter sagt, wegen der Schwerbehinderung hätte ich einen Anspruch darauf, dass mir die nächst höhere Klasse bei Bahnfahrten erstattet wird, also die 1. statt der 2.Klasse.
Unsere Personalabteilung ist zur Zeit krankheits- und urlaubsbedingt ganz schwach besetzt. Die Kollegin dort meinte aber, ich bekäme nur die Kosten für die 2.Klasse bzw. müsste den Nahverkehr statt den Fernverkehr nutzen, da ich dafür ja eine Wertmarke für die Freifahrt hätte. Nur sind wir schon mit dem Fernverkehr gut 7 Stunden unterwegs....
Was ist nun richtig? Für welche Klasse kann ich die Fahrtkosten erstattet bekommen?
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#2

Welche Regelungen zur Erstattung von Kosten von Dienstreisen finden Anwendung? Gibt es eigene Regelungen oder wird ein Reisekostengesetz herangezogen und wenn ja welches?

In der Regel wird ma den Verweis auf eine den Nahverkehr nicht als sachgerecht ansehen können. Kommt aber auch darauf an wie die Reisezeit da ist und ggf. ob es zu mehr Umstiegen führt.

Ob Anspruch auf Erstattung der 1. Klasse besteht hängt von den anzuwendenen Vorgaben ab. Im Regelfall wird bei 7 h Reisezeit (für eine Richtung) verbunden mit der Schwerbehinderung grundsätzlich ein Anspruch auf 1. Klasse bestehen wenn Bundesreiserecht oder ein Landesreisekostengesetz Anwendung findet.

Eigene Regelungen und eventuell auch das ein oder andere Landesrecht mögen da anders aussehen.
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