Ab 1.Februar 2023 gehe ich in Rente. Habe ich noch Anspruch auf 1 Regenerationstag?
Soweit ich die Regelung verstehe: Ja. Allerdings muss man sich mit dem Arbeitgeber einigen, wenn man den noch nicht beantragt hat, weil man die Frist nicht mehr einhalten kann: ("Der/Die Beschäftigte hat den/die Regenerationstag/e spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt der Gewährung in Textform gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.")