Regelungen Krank- Minusstunden
#1

Hallo,

Generell weiß ich, dass Krankheit keine Minus und auch Plusstunden hervorrufen darf. Bedeutet, dass Krank wie gearbeitet verrechnet werden sollte...
Allerdings wird das bei uns nicht so gehandhabt und wir schreiben meist Minusstunden.

Ich arbeite in einem Kindergarten. Unsere Wochenstunden sind auf die Tage nicht gleich verteilt, so dass es mal lange und auch mal kurze Tage gibt.
Werden wir an einem langen Tag krank, bekommen wir nur unsere durchschnittliche Arbeitszeit verrechnet und machen auf die Woche gesehen Minusstunden.

Seit gestern habe ich sogar folgende Info bezüglich der Verrechnung von Krankheitstagen bekommen:

Wir dürfen 3 Tage ohne Krankmeldung zuhause bleiben.
Bleiben wir den 1. Tag wegen Krankheit zu Hause, gehen am zweiten Tag zum Arzt und dieser schreibt uns nicht rückwirkend für den 1. Tag mit krank, dann müssen wir für den 1. Tag Urlaub oder Minussstunden schreiben.

Gehen wir am 3. Tag zum Arzt und er schreibt uns nicht für die ersten zwei Tage rückwirkend krank, dann müssen wir beide Tage Urlaub nehmen oder Minsusstunden schreiben.

Das gleiche gilt auch für einen Freitag. Wenn wir da krank sind, und Montag zum Arzt gehen, der uns für den Freitag nicht rückwirkend krank schreibt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist...

Kann mir da jmd weiterhelfen?


Bei uns in der Gemeinde gibt es keinen Personalrat an den ich mich wenden kann.
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#2

Generell dürfen bei Krankheit keine Über- oder Minusstunden entstehen. Der Saldo ist also normal weiter zuschreiben. 

Einige rechnen aber in solchen Fällen mit 1/5 der Wochenarbeitszeit im Soll und im Ist-Stundenkonto, was bei einem langen Tag natürlich dazu führt, dass im Blick auf eine ungleiche Arbeitszeit an den Arbeitszeittagen dazu führt, das man die Differenz dann an einem Tag ausarbeiten muss.

Die Regelung dass Sie für einen Karenztag Urlaub nehmen müssen oder Minusstunden geschrieben bekommen halte ich aber arbeitsrechtlich für falsch. Die Möglichkeit eines Karenztages ist arbeitsrechtlich nicht möglich.
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#3

Wenn der Arbeitgeber akzeptiert, dass ein Attest erst ab dem Dritten Tag vorzulegen ist besteht für diese Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn man keinen Personalrat gründen möchte kann man den Anspruch auch gerichtlich durchsetzen. Träger ist tatsächlich die Gemeinde und nicht ein anderer Träger?

Es gibt einen genauen Schichtplan wann wieviel Stunden gearbeitet werden soll? Dann gilt grundsätzlich "krank wie gearbeitet".
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#4

Ja- unser Träger ist die Gemeinde. Und einen Personalrat gibt es noch nicht- ich würde mich dazu bereit erklären und versuchen einen aufzubauen, aber ich weiß nicht, ob ich genügend Unterstützer dazu finde, die auch tatsächlich den Mund aufmachen.

Wir haben einen Dienstplan, der sich aber allerdings in den letzen Wochen immer wieder geändert hat. Aber jeder Mitarbeiter arbeitet nach dem aktuell gültigen, so dass die jeweilige Wochenstundenzahl verteilt auf 5 Tage wird. Aber halt nicht gleichmäßig.

@maikom:  Einige rechnen aber in solchen Fällen mit 1/5 der Wochenarbeitszeit im Soll und im Ist-Stundenkonto, was bei einem langen Tag natürlich dazu führt, dass im Blick auf eine ungleiche Arbeitszeit an den Arbeitszeittagen dazu führt, das man die Differenz dann an einem Tag ausarbeiten muss.

Aber ist das Rechtens???  Welche Rechtsgrundlage kann ich denn anbringen ;-)
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#5

Hallo

Eigentlich müsst Ihr einen Tarifvertrag haben, TöVD oder so. Dann gibt es noch die Gewerbeordnung, das Lohnfortzahlungsgesetz. Krank ist wie gearbeitet, die Stunden wie sie im Dienstplan hinterlegt sind. Falls du in einer Gewerkschaft bist diese mal kontaktieren, diese hilft auch bei Gründung eines Personalrates oder falls vorhanden Privat-Arbeitsrechtschutz.
Gruß
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