Reduzierung auf 4 Tage
#1

Guten Tag. 
Ich bin Mitarbeiter einer Kreisstadt, dort im Bereich Garten- und Landschaftspflege des Bauhofes tätig.
Gerne würde ich meiner Arbeitsvertrag von derzeit Vollzeit (5 Tage) auf 4 Tage reduzieren.
Habe ich einen Anspruch hierauf oder kann mir dieser Wunsch verwehrt werden?
Herzlichen Dank vorab.
Grüße
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#2

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung. Dabei kann auch eine Verteilung auf vier Tage angestrebt werden. Ggf. können dem aber dienstliche Gründe entgegenstehen. Es kommt bei den Entscheidungsmaßstäben auch darauf an, auf welche Regelung man sich hinsichtlich der angestrebten Teilzeit stützt.
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