Rechtsanwalt beauftragen
#1
Exclamation 

Hallo zusammen,

in unserer Dienststelle besteht eine Dienstanweisung, die die private Internetnutzung verbietet. Dort ist auch eine stichprobenartige Überprüfung der aufgerufenen Seiten geregelt. Nun sind leider sehr viele Seiten erfasst worden, die eine private Nutzung sehr nahe legen, wie z. B. youtube oder ähnliches.
Die Dienststelle wollte ca. 50 Seitenaufrufe weiterverfolgen, also den Nutzer identifizieren und bat um Zustimmung. Der PR hat die gewünschten Seiten weiter eingeschränkt und die Zustimmung dafür erteilt.

Nun gibt es unterschiedliche Meinungen zw. Dienststelle und PR welche Seiten an welchem Tag ausgewertet werden dürfen.

Da es hier in der Folge um Abmahnungen bzw. Kündigungen gehen kann, möchte der PR jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen. Welche Argumente muss der PR vorbringen, um diese Ausgabe zu rechtfertigen? Schließlich steht im PersVG ja nur, dass der Arbeitgeber die "notwendigen" Kosten übernehmen muss.

Wer kann mir den Ablauf einer solchen Maßnahme erklären, damit kein formaler Fehler gemacht wird?
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#2

Hallo "huschkusch"

Ich würde es so machen:

1. Thema als Tagesordnungspunkt in einer PR-Sitzung behandeln
2. Thema erschöpfend behandeln
3. Ihr solltet zu keinem einmütigen Urteil kommen
4. Dem PR vorschlagen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen
5. Einen Beschluss fassen
6. Die Dienststelle von diesem Beschluss in Kenntnis setzen und auf die Kosten vorbereiten
7. Einen Anwalt suchen

Das ist im Groben die Verfahrensweise, die bei uns gängig ist.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

MkG Strabahner
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#3

Danke,

haben wir so erledigt!

Ruhige Festtage und einen sturzlosen Rutsch wünscht allen

Huschkusch
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