Rechtfertigung für "Mitarbeiterbesuch"
#1

Hallo zusammen,
(ich bin erst kurz Personalratsmitglied),
ein Kollege ist coronabedingt zu Hause (Freigestellt  - Risikogruppe - nicht erkrankt oder infiziert). Er hat mich gebeten ihn zu Hause zu besuchen um mit mir vertraulich Probleme mit Bezug auf seine Arbeit zu besprechen. Er wollte weder dazu ins Büro kommen, noch glaubte er, dass sich das telefonisch regeln ließe.
Ich kannte die ungefähren Umstände und habe ihm zugesagt. Ordnungsgemäß hab ich mich dazu bei meinem Vorgesetzten problemlos für ca 2-3 Stunden abgemeldet. Nun plötzlich sagt unser Personalratsvorsitzender, dass das so keine Personalratsarbeit gewesen sein kann. Ein Mitarbeiter kann sich nicht ein bestimmtes Personalratsmitglied aussuchen und ein Besuch beim Kollegen zu Hause sei auch nicht möglich und wenn, müsse das vorher im Gremium beschlossen werden. Zumindest aber müsse der Vorsitzende wissen, um was es inhaltlich geht. 
Der Besuch hat absolut coronakonform stattgefunden und ich konnte dem Kollegen fürs erste helfen. Er hat mich um Vertraulichkeit gebeten und das habe ich ihm natürlich zugesichert. Mein Bauch sagt mir, dass das so in Ordnung war. Kann der Vorsitzende mir in irgendeiner Form einen Strick aus meinem Handeln drehen ? Muss ich den Vorsitzenden über jede Personalratsarbeit informieren oder mir diese sogar genehmigen lassen ? vielen Dank  und Gruss Egon
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#2

Für Vertraulichkeit gegenüber dem PR sehe ich grundsätzlich keinen Raum. Auf welche Rechtsbasis stützt du dich da?

Ich würde für einen Besuch beim Beschäftigten zu Hause auch eine Abstimmung im Gremium für erforderlich halten.
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#3

Auf welche Rechtsgrundlage stützt Du denn das?
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#4

Das einzelne PR-Mitglied hat wenig eigene Rechte. Der PR ist ein Kollektivorgan. Es gibt Vertraulichkeitsregelungen die gerade nicht gegenüber dem Gremium bestehen. Soweit du als PR-Mitglied gehandelt hast musst du das Gremium auf dessen Wunsch hin informieren.
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#5

Moin

Ich sehe im Gegenteil keine Rechte der übrigen Personalratsmitglieder auf vollständige Information und verweise auf den Grundsatz, wer fordert muss belegen. Also woher nimmt der Vorsitzende das Recht zu dieser Auskunft.

Der Mitarbeiter hat zwar kein Recht auf ein bestimmten Vertreter des Personalrates, aber wenn dieser sich bereit erklärt ist kein Beschluss des PR erforderlich. Soweit eine Entscheidung des PR erforderlich ist, ist dieser natürlich als Gesamtheit zu informieren, bei einem Beratungsgespräch nicht. Wie sollte ansonsten die Vertraulichkeit und die Zusammenarbeit der Mitarbeiter*innen mit dem PR erfolgen, wenn es z.B. um ein Mitglied des PR geht?
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#6

(28.04.2021, 15:39)Gast schrieb:  Moin

Ich sehe im Gegenteil keine Rechte der übrigen Personalratsmitglieder auf vollständige Information und verweise auf den Grundsatz, wer fordert muss belegen. Also woher nimmt der Vorsitzende das Recht zu dieser Auskunft.

Der Mitarbeiter hat zwar kein Recht auf ein bestimmten Vertreter des Personalrates, aber wenn dieser sich bereit erklärt ist kein Beschluss des PR erforderlich. Soweit eine Entscheidung des PR erforderlich ist, ist dieser natürlich als Gesamtheit zu informieren, bei einem Beratungsgespräch nicht. Wie sollte ansonsten die Vertraulichkeit und die Zusammenarbeit der Mitarbeiter*innen mit dem PR erfolgen, wenn es z.B. um ein Mitglied des PR geht?

Sehe ich genauso. Deswegen werden ja Personalräte von ihren Kollegen gewählt, um einen Ansprechpartner ihres Vertrauens zu haben. Wenn der Kollege dann auch noch sagt du sollst dies vertraulich behandeln, dann ist das so. Wenn er eine Beschwerde hat der abgeholfen werden soll, muss ihm gesagt werden dass dies im Gremium behandelt werden muss. Aber nicht mit dem Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist gleicher unter gleichen und hat keine Sonderinformationsrechte.
Ich bin selber PRV, aber es würde mir nie in den Sinn kommen zu kritisieren oder zu hinterfragen wenn Personalratskollegen vertrauliche Gespräche mit Kollegen führen. Das zählt zu ihren Aufgaben. Ich habe selber schon unzählige Gespräche geführt und das Gremium nicht informiert da es von den Kollegen nicht gewünscht war. Manche brauchen auch nur mal jemanden zum auskotzen.
@ Egon, ich würde den Vorsitzenden um die Rechtsgrundlage für seine Forderung fragen. Einen Strick kann er dir mit Sicherheit nicht draus drehen. Wichtig ist nur dass du dich ordnungsgemäß bei deinem Vorgesetzen abmeldest und auch fragst ob ein Hausbesuch genehmigt ist.
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#7

Es reicht völlig aus wenn das PR-Mitglied den Besuch kurz mit dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden kommuniziert und dann die notwendige Personalratsarbeit wahrnimmt, letztendlich entscheidet der PR oder das PR-Mitglied selbst darüber, welche "Geschäfte" wann zu erledigen sind.
Rechenschaft darüber ist völlig unüblich, die Kommunikation mit dem Vorsitzenden sollte aber erfolgen.
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#8

D020 Hallo,
auch wenn es schon eine wenig spät ist, möchte ich doch Stellung zu den Aussagen machen.

Der Personalrat ist ein Gremium. Alle Informationen die ein Personalratsmitglied hat, sind dem Gremium auch mitzuteilen. Ausnahmen sind im jeweiligen LPersVG geregelt (z. B. § 60 NPersVG) und einschließlich Rechtsprechung kommentiert.

Nun gibt es immer wieder Mitglieder oder Vorsitzende die das anders sehen. Es gibt aber nur einen Personalrat. Spätestens wenn Beschlüsse gefasst werden müssen, sind alle hierfür notwendigen Informationen doch weiterzugeben. 
Der Personalrat (Gremium) unterliegt doch auch der Schweigepflicht. Wieso gibt es immer wieder einzelne Personen, die aus allem was sie erfahren ein Geheimnis machen? Icon_rolleyes 
Im Personalrat ist nicht eine Person wichtiger als die andere. Auch die/der Vorsitzende ist nur der Sprecher des Personalrats gegenüber der Dienststelle. Dabei gibt es keine Sonderrechte, es sei denn es steht im Gesetz!
Liebe Grüße D020
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#9

Selbstverständlich kann der Beschäftigte ein vertrauliches Gespräch mit dir führen. Deine Verschwiegenheit muss dann enden, wenn Maßnahmen erforderlich sind. Zum Beispiel durch Beschluss im PR. Dann darfst du berichten, wenn der MA dem zugestimmt hat. Wenn nicht, ist der PR auch nicht handlungsfähig. 

Beschluss erforderlich: Das sehe ich anders, als einige andere hier. Im PersVG steht nirgends, dass ein Mitglied erst nach Beschluss des PR ein Gespräch führen darf. Man stelle sich das in der Praxis mal vor. Das Telefon klingelt, ein MA ist verzweifelt und weint und bittet um ein Gespräch. Jetzt müsste man sagen “Sorry, muss bis nächste Woche warten - da ist erst Sitzung” und auflegen?! :-) 

Wahl des MA auf PR-Mitglied: Weder der Vorsitz noch die Mitglieder haben lt. PersVG eine Sonderrolle, wenn es um Gespräche mit MA geht. Es steht nirgends, dass ein MA sich ein bestimmtes PR-Mitglied aussuchen darf. Es steht aber auch NICHT, dass er das NICHT darf. Demnach haben MA natürlich die Möglichkeit sich an jedes Mitglied zu wenden. Der Vorsitz hat hier kein gesondertes Recht. 

Ort des Gesprächs: Ebenfalls steht im PersVG nicht, dass Gespräche am ArbeitsORT stattfinden müssen. Lediglich während der ArbeitsZEIT. Das “wo” und “wann” obliegt dem PR bzw. in dem Falle dir. 

Ich denke, dein Bauchgefühl trügt dich nicht. Ich denke auch, dass dein Vorsitzender noch etwas nachsitzen muss ;-) Und grundsätzlich sage ich: Im Gesetz ist Vieles klar geregelt - spätestens in der Kommentierung. Ein Blick dort hinein hätte dein Bauchgefühl sofort bestätigt.
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#10

Selbstverständlich kann der Beschäftigte ein vertrauliches Gespräch mit dir führen. Deine Verschwiegenheit muss dann enden, wenn Maßnahmen erforderlich sind. Zum Beispiel durch Beschluss im PR. Dann darfst du berichten, wenn der MA dem zugestimmt hat. Wenn nicht, ist der PR auch nicht handlungsfähig. 

Beschluss erforderlich: Das sehe ich anders, als einige andere hier. Im PersVG steht nirgends, dass ein Mitglied erst nach Beschluss des PR ein Gespräch führen darf. Man stelle sich das in der Praxis mal vor. Das Telefon klingelt, ein MA ist verzweifelt und weint und bittet um ein Gespräch. Jetzt müsste man sagen “Sorry, muss bis nächste Woche warten - da ist erst Sitzung” und auflegen?! :-) 

Wahl des MA auf PR-Mitglied: Weder der Vorsitz noch die Mitglieder haben lt. PersVG eine Sonderrolle, wenn es um Gespräche mit MA geht. Es steht nirgends, dass ein MA sich ein bestimmtes PR-Mitglied aussuchen darf. Es steht aber auch NICHT, dass er das NICHT darf. Demnach haben MA natürlich die Möglichkeit sich an jedes Mitglied zu wenden. Der Vorsitz hat hier kein gesondertes Recht. 

Ort des Gesprächs: Ebenfalls steht im PersVG nicht, dass Gespräche am ArbeitsORT stattfinden müssen. Lediglich während der ArbeitsZEIT. Das “wo” und “wann” obliegt dem PR bzw. in dem Falle dir. 

Ich denke, dein Bauchgefühl trügt dich nicht. Ich denke auch, dass dein Vorsitzender noch etwas nachsitzen muss ;-) Und grundsätzlich sage ich: Im Gesetz ist Vieles klar geregelt - spätestens in der Kommentierung. Ein Blick dort hinein hätte dein Bauchgefühl sofort bestätigt.
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