Verpflichtet die Lohngruppe E8, Rechnungen im Tiefbau zu prüfen? Laut Kommune müsste man dazu Techniker sein und die 9a bekommen.
Es ist nicht ausgeschlossen, Beschäftigten mit der Entgeltgruppe E8 Aufgaben der Rechnungsprüfung zu übertragen. Zu welcher Eingruppierung solche Aufgaben führen, hängt von den genauen Aufgaben und den Zeitanteilen ab.
Letztlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, ob er die Aufgaben überträgt (zumindest soweit vom Arbeitsvertrag abgedeckt). Wenn die Kommune (=Arbeitgeber?) solche Aufgaben nur Technikern in der A9a übertragen will, kann sie es machen.
Auch ist zu beachten, dass zwischen Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zu unterscheiden ist.
Die Übertragung der Aufgabe darf nur erfolgen, wenn und soweit der Sachverhalt von der Person beurteilt werden kann.