Rechnungen ausstellen
#1

Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage zum Ausstellen von Rechnungen bei steuerpflichtigen Einrichtungen (ich bin der technische Einrichter in der Software statt Steuerguru).
Ich habe eine Liste aus §14 UStG, welche Anforderung eine Rechnung hat - kann ich auch alles nachvollziehen soweit.

Die Frage bezieht sich auf das korrekte Ausstellen der Beträge der Einzelpositionen der Rechnung:
Bisher wurden Rechnungen manuell erstellt - hier wurden die Einzelpositionen netto ausgewiesen und erst am Ende darauf die 19% berechnet.

Die Software ist nun aber so eingestellt, dass die Einzelpositionen in brutto ausgewiesen werden. Am Ende der Rechnung ist aber alles sauber ausgewiesen: Brutto - Netto - Steueranteil.

Ist das so zulässig, gibts da ggf. eine gesetzl. Grundlage oder etwas zum Nachlesen?
Ich danke euch!!!
Zitieren
#2

Hallo,
die Ausweisung der Einzelpositionen in brutto ist meiner Erfahrung nach die übliche Vorgehensweise. Eine Ausweisung in netto wäre ZUSÄTZLICH möglich, wenn man es will und die Software es anbietet. Es könnte allerdings eine Problematik durch Rundungsdifferenzen gegenüber dem Gesamtbetrag ergeben. Die Minimalanforderung qua Gesetz bezieht sich auf Brutto-Angaben der Einzelpositionen.
Vgl. auch hier: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertr...-p/2687443

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers