Rauchen
#1

Hallo
Leidiges Thema Rauchen

Grundinfos: BayPVG- Betrieb besteht aus zwei Altenheimen, zwei Kindergärten, 4 Wachen, Sozialstation, Geschäftsstelle.

Frage: In einem Altenheim soll ein Rauchverbot auf dem Gesamten Gelände Eingeführt werden. Das bedeutet auch das die Rauchenden Bewohner das Gelände zu Verlassen haben?
Müsste nicht für die anderen Abteilungen auch ein Rauchverbot erteilt werden? 
Da die Mitarbeiter des Altenheim nicht mehr auf dem Gelände Rauchen dürfen, wäre dies eigentlich eine Benachteiligung der anderen Abteilungen?
 

Gruß
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#2

"Das bedeutet auch das die Rauchenden Bewohner das Gelände zu Verlassen haben?"
Soweit es als generelles Rauchverbot auf dem Gelände ausgestaltet wird.

"Müsste nicht für die anderen Abteilungen auch ein Rauchverbot erteilt werden?"
Nein. Soweit es irgendwelche Gründe gibt die das Rauchverbot beim Altenheim begründen.

"Da die Mitarbeiter des Altenheim nicht mehr auf dem Gelände Rauchen dürfen, wäre dies eigentlich eine Benachteiligung der anderen Abteilungen?"
Der geringere Schutz der Beschäftigten in den anderen Abteilungen könnte eine Initiative des PR begründen auch dort zu einem Rauchverbot zu kommen.
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