Rückzahlung Jahressonderzahlung bei Kündigung
#1

Hallo,

ich werde im neuen Jahr an einem anderen Standort wohnen.

Wenn ich nun das Arbeitsverhältnis zum 31.12. kündige, muss ich dann die Jahressonderzahlung zurückzahlen?

Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.
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#2

Nein, sofern einer der gängigen Tarifverträge (z. B. TVöD, TV-L) zur Anwendung kommt.
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