Rückzahlungsfrist Jahressonderzahlung
#1

Ich möchte zum 31.03.2027 in den Ruhestand gehen. Das Datum habe ich so gewählt, weil es angeblich ein Rückzahlungsfrist für die Jahressonderzahlung gibt. Stimmt das?
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#2

Im TV-N NRW wäre auch ein Ausscheiden zum 31.12. möglich ohne die Jahressonderzahlung zu verlieren. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, muss man im jeweiligen Tarifvertrag nachvollziehen.
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#3

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde nach TV-N Niedersachsen entlohnt.
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