26.04.2023, 20:36
Seit einigen Jahren bin ich, verheiratet/2 Kinder als Lehrerin tätig. Zunächst war ich angestellt und erhielt sämtliche Zuschläge fürs Verheiratetsein und die Kinder.
Dann erfolgte noch die Verbeamtung.
Dummerweise fiel mir nun später auf, dass seit meiner Verbeamtung die Kinder nicht mehr berücksichtigt wurden. Nun wird dies überprüft, denn ich erhalte für meine Kinder immer noch Kindergeld.
Meine Kinder waren/sind beim Schulamt/LBV/Beihilfestelle eigentlich seit ihrer Geburt "im System". Wo nun der Fehler liegt, weiß ich nicht.
Es kann nun, meiner Meinung nach, nicht meine alleinige Pflicht sein, diesen Fehler aufzudecken.
Kann ich evt. auf rückwirkende Zahlungen des Familienzuschlags hoffen?
Dann erfolgte noch die Verbeamtung.
Dummerweise fiel mir nun später auf, dass seit meiner Verbeamtung die Kinder nicht mehr berücksichtigt wurden. Nun wird dies überprüft, denn ich erhalte für meine Kinder immer noch Kindergeld.
Meine Kinder waren/sind beim Schulamt/LBV/Beihilfestelle eigentlich seit ihrer Geburt "im System". Wo nun der Fehler liegt, weiß ich nicht.
Es kann nun, meiner Meinung nach, nicht meine alleinige Pflicht sein, diesen Fehler aufzudecken.
Kann ich evt. auf rückwirkende Zahlungen des Familienzuschlags hoffen?