Rücktritt Vorsitzender
#1

Folgender Fall:
Der Personalratsvorsitzende tritt vom Vorsitz und vom Vorstand zurück. Der stellv. Vorsitzende muss dann baldmöglichst eine Neuwahl des Vorsitzenden einberufen.
Was passiert, wenn sich keiner findet der das Amt des Vorsitzenden übernehmen will und der stellv. dann auch zurücktritt.
Muss dann der Personalrat neu gewählt werden? Der Personalrat ist ja ohne Vorsitzenden handlungsunfähig.
Betrifft BayPVG. Wird aber in den anderen Personalvertretungsgesetzen ähnlich sein.
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#2

Im BPersVG würde ich es so sehen:
Der Personalrat müsste dann eine Neuwahl herbeiführen, wenn die Funktion nicht besetzt werden kann.

Ggf. könnte bei Ablehnung der Funktion auch ein Ausschluss des Mitglieds in Frage kommen (dazu unterschiedliche Sichten in der Literatur). (Die Abberufung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es nur eine Gruppenmitglied gibt und dieses im Vorstand vertreten sein muss.)
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