Rückstufung eines Beamten
#1

Hallo in die Runde,

wir haben bei uns (NRW) einen Beamten im gehobenen Dienst (A13), der aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen seine Tätigkeit und Aufgaben in der Form nicht mehr ausüben möchte und um andere Aufgabenzuweisung bat. Da wir eine recht kleine Kommune sind, wird es schwer, ihm besoldungsangemessene Tätigkeit zu geben.
Er selbst würde auf eigenen Wunsch eine Rückstufung hinnehmen. 

Nun meine Frage: Ist das überhaupt machbar, ihn zurückzustufen nach A12 oder A11??
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#2

Ja, mit Zustimmung des Beamten ist dies zulässig. Dies wird Rückernennung oder Rückbeförderung genannt. Die Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG. Es bedarf also eines entsprechenden Antrags des Beamten.
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#3

Vielen Dank.
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#4

Dazu hätte ich auch noch eine Frage..wie wird die Rückernennung in der Praxis umgesetzt? Braucht man einen rechtsmittelfähigen Bescheide? Oder reicht die Neue Ernennung mit Urkunde und die höhere Besoldungsstufe „erlischt“ damit ? 

Vielen Dank für jeden Tipp!
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