Rückkehrer aus Risikogebiet Coronavirus
#1

Hallo zusammen, 

nach Rückkehr aus einem Risikogebiet sagt der Arbeitgeber zuhause bleiben und Gleitzeit oder Urlaub bis zum Ende der Inkubationszeit zu nehmen. Das finde ich nicht richtig, wenn man keine Symptome oder ähnliches hat und arbeiten möchte.

Muss ich meine Überstunden dran geben? Bzw an wen kann ich mich zur Unterstützung wenden?

Danke
Zitieren
#2

Du bietest Deine Arbeitskraft an, Dein Arbeitgeber nimmt diese Arbeitsleistung nicht an.
Also ist Dein Arbeitgeber selbst schuld.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf seiner Seite alles dazu stehen.
Zitieren
#3

Sie sagen SIe orientieren sich an den Richtlinien des kommunalen Arbeitgeberverbandes. Das kann ich nicht nachrecherchieren, weil man sich einloggen muss.

Vor allem, es wäre ein leichtes, sich einfach krank zu melden mit Attest...
Zitieren
#4

In der Regel sollte dein Arbeitgeber Dich freistellen, wenn du Deine Arbeitskraft anbietest. Ich würde eine Rückkehr ankündigen und wenn dies nicht gewünscht sei, um eine Freistellung bitten. Es obliegt Dir, Urlaub zu nehmen, den Abbau von Überstunden darf der Arbeitgeber jedoch anordnen.
Zitieren
#5

Dann soll Dein AG Dir diese Richtlinien aushändigen und mit diesen gehst Du dann zum Anwalt.
Seit wann soll ein Kommunaler Verband sich über eine Anordnung eines Bundesministeriums stellen können?
Du hast nichts falsch gemacht.
Du bist in den Urlaub und dann wurde das Gebiet zum Risikogebiet erklärt.
Andersherum erklärt: Mein AG schickt mich auf Geschäftsreise und während ich dort bin wird das Gebiet zum Risikogebiet erklärt. Und dann sagt mein AG zu mir, Du nimmst jetzt Urlaub?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers