Rückkehr nach längerer Erkrankung mit BEM aber ohne Wiedereingliederung?
#1

Hat einer von euch schon mal nach längerer Erfahrung in einen neuen Bereich innerhalb der BA gewechselt?

Wiedereingliederung ja oder nein? BEM zu empfehlen oder was spricht dafür/dagegen?
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#2

"Wiedereingliederung ja oder nein? BEM zu empfehlen oder was spricht dafür/dagegen?"
Grundsätzlich ist es sinnvoll BEM zu machen.

Wiedereingliederung meint stufenweiser Wiedereinstieg bei noch bestehender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Bei längerer Erkrankung ist dies meist sinnvoll. Hängt aber auch von der Tätigkeit, Vollzeit oder Teilzeit, der Erkrankung und ob man wieder völlig gesund und belastbar ist ab. Dabei soll man nicht unterschätzen, was ein Start mit 100% bedeutet.
Nachteil ist, dass man während der Wiedereingliederung weiterhin im Krankengeldbezug ist und damit weiterhin reduziertes Einkommen hat.
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#3

Kann mich jemand im BEM dazu zwingen eine stufenweise Wiedereingliederung zu machen? Eine Wiedereingliederung ist in unserer Dienststelle an Bedingungen geknüpft. Hingegen wenn man voll wieder anfängt nicht. Dadurch könnte ich den wieder Einstieg zum Beispiel mit 1-2 Tage die Woche alten Urlaubstage nutzen.

Habe leider wenig Vertrauen zu meiner Personalabteilung und überlege sogar alles via Rechtsanwalt laufen zu lassen. Risiko?
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#4

"Kann mich jemand im BEM dazu zwingen eine stufenweise Wiedereingliederung zu machen?"
Nein. Aber wenn Zweifel daran vorliegen, dass der Beschäftigten arbeitsfähig ist, kann der Arbeitgeber diese überprüfen lassen. Dabei ist der Prüfmaßstab, ob die vertragliche Arbeitszeit erfüllt werden kann.

"Habe leider wenig Vertrauen zu meiner Personalabteilung und überlege sogar alles via Rechtsanwalt laufen zu lassen. Risiko?"
Wird das Verhältnis nicht unbedingt verbessern. Es gibt auch Besprechungen, wo man keinen Anspruch hat, eine externe Person mitzubringen. Man kann sich natürlich rechtlich beraten lassen.
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#5

(02.07.2023, 16:58)Gast schrieb:  "Kann mich jemand im BEM dazu zwingen eine stufenweise Wiedereingliederung zu machen?"
Nein. Aber wenn Zweifel daran vorliegen, dass der Beschäftigten arbeitsfähig ist, kann der Arbeitgeber diese überprüfen lassen. Dabei ist der Prüfmaßstab, ob die vertragliche Arbeitszeit erfüllt werden kann.

Du meinst, ob man die 8 Stunden am Tag grob durchhält oder tief ins Minus abrutscht oder wird eher an anderer Arbeitsleistung daran gemessen? Was wäre, wenn man das BEM und die Wiedereingliederung in einen völlig neuen Bereich absolviert? Kann mich falls ich jetzt zum Beispiel keine Wiedereingliederung mache mein AG zwingen wieder heim zu gehen, wenn ihm irgendwas nicht passt? Also mich zwingt, dass ich mich erneut krank schreibe?
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#6

"Du meinst, ob man die 8 Stunden am Tag grob durchhält oder tief ins Minus abrutscht oder wird eher an anderer Arbeitsleistung daran gemessen?"
Die Arbeitszeit durchhält also z.B. ca. 39 h pro Woche. Wenn die Arbeitsleitung durch Arbeitsunfähigkeit sehr schlecht ist, kann dies ein Indiz für die Arbeitsunfähigkeit sein.

"Kann mich falls ich jetzt zum Beispiel keine Wiedereingliederung mache mein AG zwingen wieder heim zu gehen, wenn ihm irgendwas nicht passt?"
Nein.

"Also mich zwingt, dass ich mich erneut krank schreibe?"
Nein, aber er kann die Arbeitsfähigkeit prüfen lassen. Wenn objektiv Arbeitsunfähigkeit vorliegt, muss er die angebotene Arbeitsleistung nicht annehmen. Es ist dann sogar geboten, dass der Arbeitgeber verhindert, dass der Arbeitnehmer arbeitet.
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#7

(03.07.2023, 05:50)Gast schrieb:  "Du meinst, ob man die 8 Stunden am Tag grob durchhält oder tief ins Minus abrutscht oder wird eher an anderer Arbeitsleistung daran gemessen?"
Die Arbeitszeit durchhält also z.B. ca. 39 h pro Woche. Wenn die Arbeitsleitung durch Arbeitsunfähigkeit sehr schlecht ist, kann dies ein Indiz für die Arbeitsunfähigkeit sein.

"Kann mich falls ich jetzt zum Beispiel keine Wiedereingliederung mache mein AG zwingen wieder heim zu gehen, wenn ihm irgendwas nicht passt?"
Nein.

"Also mich zwingt, dass ich mich erneut krank schreibe?"
Nein, aber er kann die Arbeitsfähigkeit prüfen lassen. Wenn objektiv Arbeitsunfähigkeit vorliegt, muss er die angebotene Arbeitsleistung nicht annehmen. Es ist dann sogar geboten, dass der Arbeitgeber verhindert, dass der Arbeitnehmer arbeitet.
Du meinst zum Betriebsarzt schicken? Angenommen dies wäre schon geschehen und von Seiten dessen gibt es keine Einwände einer erneuten Arbeitsaufnahme?
Was wäre die bessere Alternative? Mit oder ohne Wiedereingliederung? Krankengeld läuft auch langsam aus...
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#8

"Du meinst zum Betriebsarzt schicken? Angenommen dies wäre schon geschehen und von Seiten dessen gibt es keine Einwände einer erneuten Arbeitsaufnahme?"
Oder halt einen anderen Arzt im Auftrag des Arbeitgebers. Aber Betriebsarzt ist erstmal die nahliegende Lösung.

"Was wäre die bessere Alternative? Mit oder ohne Wiedereingliederung? Krankengeld läuft auch langsam aus."
Siehe Beitrag #2. Wenn man nah am Ende des Krankengeldbezugs ist spricht einiges für einen schrittweisen Wiedereinstieg. Hängt aber auch von der Erkrankung, der eigenen Persönlichkeit und der Tätigkeit ab. Ggf. kann man bei Beginn in Vollzeit 1-2 Wochen Urlaub eintakten. Wenn man vernünftig mit einander reden kann halt auch einzelne Urlaubstage.
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#9

(03.07.2023, 08:21)Gast schrieb:  "Du meinst zum Betriebsarzt schicken? Angenommen dies wäre schon geschehen und von Seiten dessen gibt es keine Einwände einer erneuten Arbeitsaufnahme?"
Oder halt einen anderen Arzt im Auftrag des Arbeitgebers. Aber Betriebsarzt ist erstmal die nahliegende Lösung.

"Was wäre die bessere Alternative? Mit oder ohne Wiedereingliederung? Krankengeld läuft auch langsam aus."
Siehe Beitrag #2. Wenn man nah am Ende des Krankengeldbezugs ist spricht einiges für einen schrittweisen Wiedereinstieg. Hängt aber auch von der Erkrankung, der eigenen Persönlichkeit und der Tätigkeit ab. Ggf. kann man bei Beginn in Vollzeit 1-2 Wochen Urlaub eintakten. Wenn man vernünftig mit einander reden kann halt auch einzelne Urlaubstage.

Danke für deine kompetente Antwort! Werde mich zeitnah um alles kümmern.
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