31.03.2011, 12:01
Hallo alle Zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte hatte ihre reduzierten Stunden aufgestockt, arbeitet aber weiterhin in Teilzeit (von halbe Tage auf dreiviertel).
Der AG hat diesen Stundensatz aber nicht eingeben, sondern voll bezahlt. Durch die Erhöhung der Stunden war die Angestellte vermeintlich freudig überrascht, dass das sooo viel ausmacht. Einen Steuerwechsel gabs wohl auch noch. Lag ja nun im Nachhinein nicht an der Erhöhung, sondern am Fehler der Stundenzahl.
Jetzt möchte der AG das Geld zurück. Und zwar von August 2009 an.
Die Ausschlussfrist beträgt aber nach § 37 1/2 Jahr nach Fälligkeit. Ausdrücklich auch für den AG.
Warum gilt das aber nicht für das Gehalt? Angeblich könne sich die Angestellte nicht darauf berufen. Warum?
mfg
Auenlandbewohnerin
Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte hatte ihre reduzierten Stunden aufgestockt, arbeitet aber weiterhin in Teilzeit (von halbe Tage auf dreiviertel).
Der AG hat diesen Stundensatz aber nicht eingeben, sondern voll bezahlt. Durch die Erhöhung der Stunden war die Angestellte vermeintlich freudig überrascht, dass das sooo viel ausmacht. Einen Steuerwechsel gabs wohl auch noch. Lag ja nun im Nachhinein nicht an der Erhöhung, sondern am Fehler der Stundenzahl.
Jetzt möchte der AG das Geld zurück. Und zwar von August 2009 an.
Die Ausschlussfrist beträgt aber nach § 37 1/2 Jahr nach Fälligkeit. Ausdrücklich auch für den AG.
Warum gilt das aber nicht für das Gehalt? Angeblich könne sich die Angestellte nicht darauf berufen. Warum?
mfg
Auenlandbewohnerin