Rückforderung Gehalt
#1

Hallo alle Zusammen!

Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte hatte ihre reduzierten Stunden aufgestockt, arbeitet aber weiterhin in Teilzeit (von halbe Tage auf dreiviertel).
Der AG hat diesen Stundensatz aber nicht eingeben, sondern voll bezahlt. Durch die Erhöhung der Stunden war die Angestellte vermeintlich freudig überrascht, dass das sooo viel ausmacht. Einen Steuerwechsel gabs wohl auch noch. Lag ja nun im Nachhinein nicht an der Erhöhung, sondern am Fehler der Stundenzahl.
Jetzt möchte der AG das Geld zurück. Und zwar von August 2009 an.

Die Ausschlussfrist beträgt aber nach § 37 1/2 Jahr nach Fälligkeit. Ausdrücklich auch für den AG.
Warum gilt das aber nicht für das Gehalt? Angeblich könne sich die Angestellte nicht darauf berufen. Warum?

mfg
Auenlandbewohnerin
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#2

Hallo,

das ist natürlich kein Beamtenrecht, aber in gleichgelagerten Fällen
müssen Beamte zurückzahlen. Eine Verjährung gibt es nicht, die Gerichte argumentieren, dass Beamte wissen müssen, welchen
Besoldungsanspruch sie haben. Das fällt dann zivilrechtlich unter
'ungerechfertigte Bereicherung'.

Bei analoger Anwendung hat Deine Kollegin schlechte Karten.

Gruß
smokie
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#3

huhu,

danke für die Antwort.

Aber bei Angestellten kennt sich nicht jeder mit dem Vergütungsrecht und deren Abrechnung aus.
Nicht jeder ist Spezialist in den umwerfenden Abrechnungen.

Also irgendwie will mir nicht in den Sinn, dass der AG sich um die Aussschlussfrist drücken kann, der AN aber schlechte Karten hat, wenn man ihm zu wenig zahlt.

Alles sehr seltsam.

Gruß
Auenlandbewoherin
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